Mami43
Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte mit meinem Chef eine mündliche Vereinbarung, dass ich nach Geburt meines Kindes Elterngeld Plus beantrage, 2 Jahre Elternzeit nehme und auf Minijobs Basis mit Baby im Homeoffice oder Büro mit Baby arbeite. Seine Frau hat da was dagegen und wollte, dass ich das schriftlich nochmal beantrage. Das habe ich per Einschreiben gemacht und dieses wurde auch vor über 6 Wochen bei ihm zugestellt. Auch habe ich in meinem Antrag erwähnt, dass er entscheiden darf, dass ich auch gerne 1 Jahr Zuhause bleibe und dann wieder normal arbeiten komme. Also hängt es an ihm, wie er es möchte und um das richtige Elterngeld zu beantragen benötige ich seine Antwort. Leider reagiert er nicht auf mein Einschreiben und auch nicht mehr auf E-Mail‘s und Anrufe meinerseits. Auch die Formulare für die Krankenkasse für das Mutterschutzgeld hat er nicht ausgefüllt und nicht an die Krankenkasse zurück geschickt. Was kann ich da tun? Liebe Grüße
Hallo, das geht so nicht. Sie müssen einen verbindlichen Antrag stellen für ein Jahr oder zwei Jahre. Und dann separat klären, ob Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Ich kenne den Wortlaut Ihres Antrages nicht, wenn dieser aber unbestimmt ist, kann es Probleme geben. Liebe Grüße NB
malini
Bei der Elternzeit hat er eigentlich kein Mitspracherecht, da gilt, was du meldest. Also die zwei Jahre m. E.. Beantrage einfach EG für ein Jahr und leg dir die Hälfte zur Seite, dann hast du den Betrag im zweiten Jahr. Reicht es nicht, wen du deine Gehaltszettel der entsprechenden Zeit an die Kasse sendest?
Felica
Die mündliche ist ungültig. EZ muss schriftlich gemeldet werden. Also schleunigst nachfragen. Wobei das egal ist weil der AG kein Mitspracherecht hat. Er kann dir also gar nicht sagen wie es ihm passt. Du musst das erklären wann und wie du EZ planst.
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