Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz, Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz, Elterngeld

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hallo!habe heute erfahren dass ich schwanger bin ca. 5. wo.Zum 1.12.07 habe ich meinen Job gekündigt,weil der Ag sich mir gegenüber absolut unkorrekt verhalten hat, ich bekomme ab 01.12.07 Arbeitslosengeld.Könnte evtl. ab April bei meinem Lebensgefährten (selbstständig) einen neuen Job bekommen, früher nicht da ich ab Mitte Februar für 3 Wochen in kur fahre. Nun habe ich gelesen, dass mir nur Mutterschutzgeld zu steht wenn ich innerhalb der ersten 5 Monate der Schwangerschaft gearbeitet habe,das habe ich ja nun nicht. Bzw. die ersten Wochen der Schwangerschaft(unbewusst) in der alten Firma. Ausserdem habe ich gelesen die Krankenkasse sieht dies als Scheinarbeit an, und wird mich nach bezug des Elterngeldes nicht mehr kostenfrei versichern.Was ist nun richtig?Wer zahlt dann Mutterschutzgeld. Ich möchte arbeiten und dadurch wird es mir verdammt schwer gemacht. VIELEN DANK


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen, erhalten Sie ArbGeld I - wenn Sie in der zeit des Mutterschutzes noch diese Leistung beziehen, gibt es das MG in gleicher Höhe. Wenn Sie bis dahin wieder einen Job haben, zahlt der AG u die KK das MG. Liebe Grüsse u frohe Weihnachten, NB


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