Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz bei Frühchen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschutz bei Frühchen

Karlafrodo

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Hallo Frau Bader, aus medizinischen Gründen bekomme ich einen Kaiserschnitt bei 36+3. Ist das im Sinne von Mutterschutz ein Frühchen, bei dem ich dann Anspruch auf 12 Wochen MuSchu habe statt 8? Oder liegt das ausschließlich am Gewicht bzw. der Beurteilung des Arztes? Bei meiner KK auf der Internetseite steht nämlich nur weniger als 2500g bzw. der Arzt bescheinigt die Unreife. Auf anderen Seiten habe ich aber auch gelesen vor 37+ ist es immer ein Frühchen. Danke und herzliche Grüße!


Sternenschnuppe

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Normalerweise ist es immer vor 36+0 ODER unter 2500 Gramm. Eines von beiden muss vorhanden sein mindestens.


Karlafrodo

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Danke für deine Antwort, wo finde ich das denn mit den 36+0? Hab das nirgends gelesen. Rein medizinisch gesehen ist ein Baby erst ab 37+0 kein Frühchen mehr.


Sternenschnuppe

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Hab eben mal die Muster gegoogelt für die Krankenkasse, da scheint nur das Gewicht wichtig zu sein. Auf Krankenkassenseiten selbst steht "vier Wochen zu früh " Hast Du gelesen 37+ oder ab der 37. Schwangerschaftswoche keines mehr ? Weil diese beginnt ja ab 36+0.


Karlafrodo

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Hallo Sternschnuppe, medizinisch gesehen ist ein Baby ab 37+0 kein Frühchen mehr, das ist Fakt, also ab Beginn der 38. SSW. Für die KKs gelten aber andere Dinge, habe gerade mit meiner KK (TK) telefoniert, da im Internet wirklich sehr viele unterschiedliche Infos vorhanden sind. Scheinbar haben KKs da unterschiedliche Anforderungen. Die haben gesagt unter 2500g ODER Bestätigung der Ärzte im KH, dass es sich um eine Frühgeburt handelt. Liegt also ab 2500g im Wesentlichen an der Einschätzung der Ärzte. Wenn die bei 36+3 meinen, es liegen keine Frühgeburtsindikationen vor, dann ist es kein Frühchen und es bleibt bei 8 Wochen MuSchu nach der Geburt. Theoretisch gibt es also auch bei sehr schlecht entwickelten Babys über 37+ noch den Frühchenstatus. Ich wollte ja gerne den Elternzeitantrag für meinen AG schon ausfüllen, aber der möchte, die Unterscheidung zwischen MuSchu und Elternzeit haben, daher kann ich das doch erst nach der Geburt machen.


Sternenschnuppe

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Das kannst Du also schon machen. Musst Du aber noch lange nicht. Erst sieben Wochen bevor sie bewusst gewählt beginnt, das ist nach dem Mutterschutz. Für den AG ist wichtig wann Du wiederkommst, das weisst Du ggf. ja jetzt schon.


Karlafrodo

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Ja, das weiss ich, trotzdem unterscheidet mein AG auf seinem Formular nach Mutterschutz und Elternzeit. Sie wollen mit dem Formular auch die Geburtsurkunde, also muss ich warten, ich wollte das nur vorher schon ausfüllen, damit ich mich nicht gleich nach der Geburt mit unnötigem Papierkram beschäftigen muss :-)


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