Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz / Ausklammerung Elterngeld

Frage: Mutterschutz / Ausklammerung Elterngeld

lillie38

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Guten Tag Frau Bader, mein ET wurde 3 Tage vordatiert, so dass mein MuSchu nun schon am 29.11. anstatt am 02.12. beginnen soll. Ich habe allerdings mit meinem Mann im Mai extra noch die Steuerklasse gewechselt unter der Prämisse, dass der November als normales Erwerbseinkommen einfließt. Nach der Berechnung hätte das mein Elterngeld um 100€ erhöht. Durch die Verschiebung auf den 29.11. war der Steuerklassenwechsel nun verspätet (nur 5 Monate des Bemessungszeitraums mehr Gehalt durch Steuerklassenwechsel anstatt 6 Monate). In dem Fall würde es sich lohnen, schriftlich gegenüber der EG-Stelle auf die Ausklammerung des Novembers zu verzichten, oder? Alternativ könnte ich versuchen mit meinem AG zu sprechen und den MuSchu zu verschieben? Dankeschön im Voraus und einen schönen Tag


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können auf die Ausklammerung für November verzichten, Sie arbeiten ja sowieso bis Ende November. Alternativ könnten Sie auch partiell auf Mutterschutz verzichten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nach neuer Rechtsprechung kannst du gegenüber der EG Stelle auf die ausklammerung des Monat November verzichten. Dann zählt nur das Gehalt bis zum 28.11. Alternativ kannst du aber auch freiwillig auf die paar Tage Mutterschutz verzichten und mit Arbeit, Überstunden, Urlaub überbrücken. Dann startet der Mutterschutz erst im Dezember


Schmetterfink

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Du darfst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, das geht auch anteilig, also z.B. vom 29.11. bis zum 1.12. Die Tage kannst du entweder regulär arbeiten gehen oder, natürlich mit Zustimmung des Arbeitgebers, z.B. Urlaub nehmen. Ausklammern geht natürlich auch, mit Verschiebung des Mutterschutzes fehlen dir halt hinten die letzen zwei Tage Gehalt nicht.


lillie38

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Ganz herzlichen Dank für alle Antworten. Das hat mir sehr geholfen!


desireekk

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Das einfachste ist, einfach ein paar Tage länger zu arbeiten. Das teilst du einfach deinem Arbeitgeber mit, dass du bis auf weiteres auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest . Und irgendwann im Dezember teilst du ihm eben mit dass du ab jetzt im Mutterschutz bist. Er muss da weder zustimmen, noch kann er es ablehnen. Wenn du nett bist, informierst du ihn vorher über den ungefähren Zeitraum. Alles Gute D


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