geesa
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin und arbeite mit meinem Mann (ebenfalls Erz.) zusammen in einer Tagesgroßpflegestelle. Wir haben die Einrichtung für unseren Sohn aufgebaut, damit wir ihn selbst betreuen, gleichzeitig aber auch Geld verdienen können. Nun bin ich wieder schwanger. Wir betreuen 11 Kinder und die Arbeit ist nicht nur anstregend, sondern auch gesundheitlich oft heikel, denn die Kinder werden sehr oft krank abgegeben. Von einem normalen Schnupfen, über deftige Erkältungen bishin zu derzeit Influenza und Lungenentzündung. Sicher verstehen Sie meine Besorgnis vor allem derzeit in Bezug auf mich und mein Baby. Gibt es in diesem Fall aufgrund der Selbstständigkeit tatsächlich keinen gesetzlichen und/oder ärztlichen Schutz? Fällt auch der Mutterschutz die Wochen vor und nach der Geburt wirklich weg? Ich bin einfach so erschüttert, dass (werdene) Mütter tatsächlich derart im Stich gelassen werden, nur weil sie selbstständig sind... Herzlichen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße, Geesa
Hallo, ist leider so. Sie können aber mit der KK bzw. Ihrem FA reden - vllt. ist da vertraglich eine zusätzliche Absicherung vorhanden. Liebe GRüsse, NB
Lina_100
Sie haben die Selbständigkeit frei gewählt. Das hat eben nicht nur Vorteile, wie die Betreuungsmoeglichkeit Ihres Sohnes sondern auch Nachteile. Da Sie - im Gegensatz zu weisungsgebundenen Arbeitnehmern - frei entscheiden können, wann und wieviel Sie arbeiten besteht aus rechtlicher Sicht keine Notwendigkeit, Sie zu beschuetzen. Sie werden hoffentlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.
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