Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz 8,5h an 5 Tagen die Woche oder 90h in der Doppelwoche egal wie?

Frage: Mutterschutz 8,5h an 5 Tagen die Woche oder 90h in der Doppelwoche egal wie?

Alexistjetztauchdabei

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Diese Frage spaltet das Internet es liegt an dem Wörtchen "oder" im MuSchuGesetz... Dort ist die Definition von Mehrarbeit, die ja verboten ist: "Arbeitszeit über 8,5h täglich ODER 90h in der Doppelwoche" Für mich heißt das ich darf 8,5h täglich arbeiten in der Doppelwoche bis die 90h voll sind also an insgesamt 10,58 Tagen 8,5h und dann ist für die Doppelwoche Schluss oder halt dann täglich weniger dafür an mehr Tagen. Für meinen AG heißt das: Ich darf 8,5h am Tag arbeiten aber auch mehr solange ich 90h in der Doppelwoche nicht überschreite. Betrieblich vereinbart arbeiten wir von Mo-Do 8,5h und Freitag dafür nur 5h. Seit Anfang des Jahres (was zufällig auch beginn meiner Schwangerschaft ist) haben wir dank Umstrukturierung unter Personalmangel zu leiden. D.h. wir arbeiten etwa 10h pro Tag bezahlt und dann unbezahlt weiter, weil die Stechuhr uns nach 10h ausstempelt. Wir versuchen daher die 10h nicht zu überschreiten. Samstags arbeiten wir auch manchmal aber ohne das die Stunden gezählt werden dafür gibt es Pizza. Dazu kommt das ich etwa alle 2 Wochen zu Terminen fahren muss, circa 2,5h - 3,5h Anfahrt 2h Termin und wieder 2,5h - 3,5h zurück. was kein Problem wäre, wären die Termine nicht Nachmittags so dass ich um 8:00 anfange gegen Mittag losfahre und dann open End zurück komme. Beim letzten solchen Termin bin ich umgekippt. Jetzt will ich nicht mehr solche Termine wahrnehmen, aber leider zählt die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit, weil meine Kollegin und ich uns abwechseln mit fahren. Habe ich irgendeine handhabe? Darf ich wirklich auf Termine geschickt werden und bis zu 10h täglich arbeiten? Internet finde ich beide Meinungen bis 10h und bis 8,5h. Vielen Dank für die Antwort. Alexistjetztauchdabei P.S. unser Geschäftsführer hat uns vor einem Jahr auf unbestimmte Zeit Schwangerschaftsverbot erteilt, aber da bin ich mir sicher, dass er das nicht darf.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hab ich noch nie drüber nachgedacht. Nicht mehr als 8,5 Std/ Tag und nicht mehr als 90 Std/ Doppelwoche. Und Sie dürfen schwanger werden, wie Sie wollen. Sagt das Grundgesetz. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Antwort ist ganz einfach: Du darfst an keinem Tag länger als 8,5 STd. arbeiten. Fahrt und Pausen nicht mitgezählt. Du darfst zudem in der Doppelwoche nicht mehr als 90 Std. arbeiten. Ein Tag in der Woche muss Ruhetag sein. Sonntags darf niemand von dir verlangen dass du arbeitest. Also beide Obergrenzen müssen eingehalten werden. Klar?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Und noch was: im Monatsschnitt darfst du die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit nicht überschreiten. Das heißt, bei einer vertraglichen 38Std-Woche auch nur die 38 Std. pro Woche auf den Monat umgerechnet! Nicht mehr, keine einzige Überstunde am Monatsende! Schau in deinen Vertrag, was ist vereinbart. Schluß mit der Mehrarbeit - dafür sind Schwangere nicht da.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...