Hallo Frau Bader, Diese Frage spaltet das Internet es liegt an dem Wörtchen "oder" im MuSchuGesetz... Dort ist die Definition von Mehrarbeit, die ja verboten ist: "Arbeitszeit über 8,5h täglich ODER 90h in der Doppelwoche" Für mich heißt das ich darf 8,5h täglich arbeiten in der Doppelwoche bis die 90h voll sind also an insgesamt 10,58 Tagen 8,5h und dann ist für die Doppelwoche Schluss oder halt dann täglich weniger dafür an mehr Tagen. Für meinen AG heißt das: Ich darf 8,5h am Tag arbeiten aber auch mehr solange ich 90h in der Doppelwoche nicht überschreite. Betrieblich vereinbart arbeiten wir von Mo-Do 8,5h und Freitag dafür nur 5h. Seit Anfang des Jahres (was zufällig auch beginn meiner Schwangerschaft ist) haben wir dank Umstrukturierung unter Personalmangel zu leiden. D.h. wir arbeiten etwa 10h pro Tag bezahlt und dann unbezahlt weiter, weil die Stechuhr uns nach 10h ausstempelt. Wir versuchen daher die 10h nicht zu überschreiten. Samstags arbeiten wir auch manchmal aber ohne das die Stunden gezählt werden dafür gibt es Pizza. Dazu kommt das ich etwa alle 2 Wochen zu Terminen fahren muss, circa 2,5h - 3,5h Anfahrt 2h Termin und wieder 2,5h - 3,5h zurück. was kein Problem wäre, wären die Termine nicht Nachmittags so dass ich um 8:00 anfange gegen Mittag losfahre und dann open End zurück komme. Beim letzten solchen Termin bin ich umgekippt. Jetzt will ich nicht mehr solche Termine wahrnehmen, aber leider zählt die Fahrtzeit nicht als Arbeitszeit, weil meine Kollegin und ich uns abwechseln mit fahren. Habe ich irgendeine handhabe? Darf ich wirklich auf Termine geschickt werden und bis zu 10h täglich arbeiten? Internet finde ich beide Meinungen bis 10h und bis 8,5h. Vielen Dank für die Antwort. Alexistjetztauchdabei P.S. unser Geschäftsführer hat uns vor einem Jahr auf unbestimmte Zeit Schwangerschaftsverbot erteilt, aber da bin ich mir sicher, dass er das nicht darf.
von Alexistjetztauchdabei am 25.04.2019, 20:41