Sehr geehrte Damen und Herren, meine Schwiegertochter hat im August 2016 ein Kind bekommen und befindet sich noch in Elternzeit bis August 2018. Sie hatte Beschäftigungsverbot während ihrer 1. Schwangerschaft und bekam von ihrem Arbeitgeber während dieser Zeit „Lohnfortzahlung“. Für den Zeitraum vor- und nach der Entbindung Mutterschutzgeld und jetzt noch Elterngeld. Wenn sie jetzt in den nächsten Monaten wieder schwanger werden würde, sich also noch in Elternzeit befinden würde, bekäme sie dann von ihrem Arbeitgeber wie bei ihrer 1. Schwangerschaft Bezüge oder muss sie erst wieder im Arbeitsprozess sein, um Mutterschaftslohn zu erhalten. Gibt es eine Wartezeit, wenn ja, wie lange ist diese bis sie wieder schwanger werden könnte, ohne dass sie finanzielle Einbußen hätte. Leider müssen sich junge Leute heutzutage sehr gut überlegen, ein zweites Kind in die Welt zu setzen, was ich ganz traurig finde, wenn es an den finanziellen Mitteln scheitern würde. Deswegen bitte ich Sie hiermit, Licht ins Dunkel zu bringen. Sie ist Altenpflegerin und war in Vollzeit beschäftigt und hatte Beschäftigungsverbot. Freundliche Grüße Ilona Prinz
von Prinzchen am 17.01.2018, 09:19