Frage: Mutterschaftslohn vom Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Schwiegertochter hat im August 2016 ein Kind bekommen und befindet sich noch in Elternzeit bis August 2018. Sie hatte Beschäftigungsverbot während ihrer 1. Schwangerschaft und bekam von ihrem Arbeitgeber während dieser Zeit „Lohnfortzahlung“. Für den Zeitraum vor- und nach der Entbindung Mutterschutzgeld und jetzt noch Elterngeld. Wenn sie jetzt in den nächsten Monaten wieder schwanger werden würde, sich also noch in Elternzeit befinden würde, bekäme sie dann von ihrem Arbeitgeber wie bei ihrer 1. Schwangerschaft Bezüge oder muss sie erst wieder im Arbeitsprozess sein, um Mutterschaftslohn zu erhalten. Gibt es eine Wartezeit, wenn ja, wie lange ist diese bis sie wieder schwanger werden könnte, ohne dass sie finanzielle Einbußen hätte. Leider müssen sich junge Leute heutzutage sehr gut überlegen, ein zweites Kind in die Welt zu setzen, was ich ganz traurig finde, wenn es an den finanziellen Mitteln scheitern würde. Deswegen bitte ich Sie hiermit, Licht ins Dunkel zu bringen. Sie ist Altenpflegerin und war in Vollzeit beschäftigt und hatte Beschäftigungsverbot. Freundliche Grüße Ilona Prinz

von Prinzchen am 17.01.2018, 09:19



Antwort auf: Mutterschaftslohn vom Arbeitgeber

Hallo, die Frage ist unten schon beantwortet. Wenn es noch Zusatzfragen gibt bitte noch einmal fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2018



Antwort auf: Mutterschaftslohn vom Arbeitgeber

Also während der Schwangerschaft wird sie erst mal kein Geld bekommen, da sie ja noch in Elternzeit ist und daher keinen Anspruch auf Gehalt oder ein Mutterschaftslohn hat. Die Elternzeit läuft auch während einer neuen Schwangerschaft weiter. Man kann sie nicht beenden, nur damit man Geld durch ein Beschäftigungsverbot bekommt. Erst wenn die Elternzeit im August endet und sie theoretisch wieder arbeiten müsste, könnte sie Mutterschutzlohn bekommen. Aber die Regelungen für ein Beschäftigungsverbot sind jetzt viel viel strenger als 2016, sodass eher damit zu rechnen ist, dass sie von dem Ende der Elternzeit an bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes wieder arbeiten gehen muss.

von Dojii am 17.01.2018, 10:13



Antwort auf: Mutterschaftslohn vom Arbeitgeber

Hatten Sie die Frage nicht die tage schon mal gestellt?

Mitglied inaktiv - 17.01.2018, 11:04



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