aysecan
Hallo, ich bin festangestellt in einem Altenheim und bin während meiner Elterzeit erneut schwanger geworden, steht mir Mutterschaftsgeld zu und wie hoch fällt es aus.Lg Aysecan
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
mellomania
hast du die laufende elternzeit auf einen tag VOR dem neuen mutterschutz mit Attest des gyn über die neue schwangerschaft, schriflich beendet? wenn ja, dann steht dir das volle mutterschaftsgeld vom AG und KK zu. wenn der mutterschutz (der neue) noch nicht angefangen hat, hole das SOFORT nach. lass dir den rest der momentan laufenden Eltenrzeit gutschreiben sozusagen, dass du diesen dann später nehmen kannst. wenn du bereits im neuen mutterschutz bist, solltest du das auf jeden fall auch SOFORT machen, dass du zumindest den rest des muttterschutzes voll bekommst. ist das Kind schon da, hast du pech un bekommst nur den Anteil der KK. also SOFORT neues Attest mit Beendigung der Elternzeit wegen neuem Mutterschutz beim AG vorlegen.
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