Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld

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Hallo Ich hab da mal eine Frage, weil ich bin schon vollkommen verwirrt weil mir jeder was anderes sagt! Ich bin schwanger in der 33. Woche, bin aber noch im Erziehungsurlaub von meinem Sohn ( wird im Oktober 3), ich bin vorher im arbeitsverhältnis gewesen, sprich ich bin es ja immer noch, da ich nicht gekündigt wurde und auch nicht gekündigt habe, nun bin ich aber seit mein Sohn 1 Jahr ist alleinerziehend und bekomme ALG2 zum Unterhalt und dem Kindergeld gezahlt! Wie sieht das dann mit Mutterschaftsgeld der KK aus, stehen mir obwohl ich ALG2 bekomme diese 13,. am tag zu, oder nicht? Manche sagen ja, weil ich ja noch im arbeitsverhältnis stehe und noch im Erziehungsurlaub des kleinen bin! Aber andere wiederum sagen nein, weil ich ALG 2 beziehe! Bin schon völlig wirsch weil ich nicht weiß was ich jetzt glauben soll oder kann! Also was ich weiß ich das ich im fall eines Anspruchs nur die 13,. der Kk bekommen würde weil ich ja bis zur geburt der kleinen dann nicht gearbeitet habe! Ich hoffe das ist alles nicht so durcheinander geschrieben :-) Würde mich freuen wenn sie mir da helfen könnten LG Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Anteil des MG von der KK, also bis zu 13 €/ Tag, das wird aber meines Wissens als Einkommen auf ArbGeld 2 angerechnet Liebe Grüsse, NB


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