Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Berechnung des Arbeitgeberanteils des Mutterschaftsgeldes. Laut meinen Infos werden die letzten drei Nettomonatsgehälter (bei festem Gehalt) durch 90 Tage geteilt, hiervon der Krankenkassenanteil in Höhe von 25,-- DM/Tag abgezogen. Der so verbleibende Betrag/Tag ist je nach Monat mal 30 Tagen bzw. 31 Tage von Arbeitgeber zu zahlen. Ist das richtig ??? Mein Arbeitgeber rechnet: Nettomonatsgehalt je nach Monat geteilt durch 30 Tage bzw. 31Tage, abzüglich 25,-- DM, multipliziert mit 30 Tagen bzw. 31 Tage. Laut seiner Berechnung ergibt sich für mich eine Differenz in Höhe von ca. 200,-- DM, die ich nicht so einfach hinnehmnen will. Vielen Dank, Anette
Liebe Anette, irgendwie kommen mir beide Rechnungen komisch vor. Ich bringe einfach mal ein Bsp.: Eine Frau hat in den letzten drei Mo. vor Beginn der Schutzfrist einen gleichbleibenden mtl. Bruttolohn von DM 3000, netto DM 2.000. Mtl. Nettlohn der letzten drei Monate (3 x 2.000DM= 6.000 DM)wird jetzt auf Kalendertage (3 x 30)umgerechnet (6.000DM : 90= 66,66 DM pro KT). Durchschnittl. kalendermäßiger Lohn ist also DM 66,66. Während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung erhält die Frau von der KK DM 25 als MG und als Arbeitgeberzuschuß DM 41,66- und so geht es bei Ihnen auch. N. Bader
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