Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld - und wenn das Kind eher kommt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld - und wenn das Kind eher kommt?

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Hallo! Ich erwarte mein 2. Kind, der errechnete Termin ist der 1.6., ich müßte also bis zum 19.4. arbeiten, dann beginnt der Mutterschutz. Nun wurde festgestellt, daß ich aus medizinischen Gründen per Kaiserschnitt entbinden muß, dabei wird das Kind ja, soweit ich weiß, immer etwas eher geholt. Wird mir trotzdem das Mutterschaftsgeld für 14 Wochen gezahlt? Mir würden ja sonst ca. 2 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verloren gehen. Danke für die Info! Beate


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Ja. Du bekommst trotzdem die 14 Wochen Mutterschaftsgeld. Dein Mutterschutz endet halt 8. Wochen nach dem errechneten Geburtstermin, egal ob das Kind früher kommt.


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Jede Frau hat mindestens 14 Wochen Mutterschutz, auch wenn das Kind früher kommt, die vorher fehlende Zeit wird hinten dran gehängt. Wenn das Kind NACH ET kommt verlängert sich der Mutterschutz entsprechend!


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sollte das Kind früher kommen, wird diese Zeit hintendran gehängt... war bei uns auch so... LG Peeka


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lg two_kids


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Nein, hat sie nicht.... es könnten auch 10 WOchen oder mehr sein... Wenn die "Gebährende" nicht die vollen 6 Wochen vor Geburtstermin hatte... Bei mir war der errechnete ET 13.01.04 und gekommen ist der Bub 2 Wochen früher.... also hatte ich 10 Wochen Mutterschutz nach dem Geburtstermin.... LG Peeka


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sie hat geschrieben, 8 wochen nach dem ERRECHNETEN geburtstermin, nicht 8 wochen nach dem tatsächlichen. lg two_kids


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*grmpf*.... gebe mich geschlagen.... ja das hat sie geschrieben... Wer lesen kann ist klar im Vorteil.... Nichtlesenkönnende Grüße aus Heidelberg Peeka


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..denn schon richtig: "mea maxima culpa"


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der Schreibweise nicht so ganz sicher war... Naja die Fasenacht... und das obwohl ich fast das kleine Latinum habe *schäm* LG Peeka


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