Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld und Insolvenzantrag des AG

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld und Insolvenzantrag des AG

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Hallo, ich bin seit dem 12.01.2005 im Mutterschutz. Am heutigen Tag hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Das Januargehalt zzgl. zustehendes Mutterschaftsgeld wurde bzw. wird nicht ausgezahlt. Wie muss ich mich verhalten, dass dieses Geld ausgezahlt wird oder besteht hier auf Grund von Insolvenz keine Möglichkeit? Muss ich mich beim Arbeitsamt melden wegen evt. Insolvenzausfallgeld? Bei meinem Mann lief am Mitte Januar das Arbeitslosengeld 1 aus. Auf Grund des "Mutterschaftsgeldes" (Verdienstbescheinigung meines Arbeitgebers) steht ihm kein Hartz IV zu. Einen schriftlichen Bescheid haben wir hier noch nicht erhalten. Ist es möglich Wohngeld zu beantragen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB


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