Dinchen16012009
Hallo, Folgendes, während der Schwangerschaft mußten wir ab Juni 2017 Alg2 beantragen, da mein Krankgeld das ich seit September 2017 bekam nicht mehr ausreichte. Im Juli begann mein Mutterschutz und im August kam mein Sohn. Ich bekam von meiner Krankenkasse Mutterschaftsgeld + von meinem Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil. Darf die Arge mir diesen nochmals abziehen, obwohl dieser schon bei der Elterngeldberechnung abgezogen wird? Und wie ist es mit dem Elterngeldfreibetrag. Steht mir dieser zu? Wenn ja in welcher Höhe? Auf Grund des langes Krankenscheines schon vor der Schwangerschaft bekomme ich nur 150€ auf 2 Jahre ausgezahlt. Oder kann die Arge nein sagen, da ich vorher Krankengeld bekommen habe, anstatts Lohn? Oder reicht das bloße Arbeitsverhältnis für den Freibetrag aus?
Hallo, Ja, das MG wird abgezogen. Hatten Sie denn einen Arbeitgeber? Liebe Grüße NB
Dinchen16012009
Korrektur: Krankgeld bekam ich ab September 2016 nicht 2017.
Dinchen16012009
Ja, Arbeitgeber ist vorhanden. Also wird Mutterschaftsgeld beim Alg2 und beim Elterngeld abgezogen? Das wäre dann doch doppelt oder?
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