Clara182
Hallo Frau Bauer, Ich bin im Moment in Elternzeit. Bekomme aufstockend ALG2. Wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld, wenn ich nun erneut schwanger werde, ich aber kurz nach Beginn der Schwangerschaft kein ALG2 mehr beziehe? Bekomme ich dann das gleiche Mutterschaftsgeld, dass ich bei der ersten Schwangerschaft bekommen habe? Mir ist klar, dass ich die jetzige Elternzeit zunächst einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden muss. Vielen Dank für Ihre Antwort C.
Hallo, verstehe ich nicht. Haben Sie denn einen AG? Liebe Grüße NB
Clara182
Ja den habe ich.
Sternenschnuppe
Was bedeutet, dass Du kurz nach Beginn der Schwangerschaft kein H4 mehr beziehst ? Gehst Du wieder arbeiten innerhalb der Elternzeit, oder warum fällt es weg ?
Mitglied inaktiv
So ganz klar ist das alles nicht. Wenn Deine EZ endet musst Du wieder wie vor der Geburt arbeiten. Ob Du dann noch Hartz4 als Ergänzung bekommst weist nur nur. Ob Du dann schwanger bist oder nicht tut ja nichts zur Sache, arbeiten musst Du auch als Schwangere. Kannst Du dagegen nicht VZ arbeiten weil Du keine Kinderbetreuung hast, dann hast Du ein Problem. Dann musst Du deinen Arbeitsplatz nämlich kündigen. je nachdem droht dann eine Sperre beim ALG1. Und wenn doch ALG1, dann sinkt das EG entsprechend. Wobei das eh schon niedrig ausfallen dürfte wenn Du jetzt wieder schwanger werden würdest oder bist. Den die 12 Monate Einkommen VOR Geburt des neuen Kindes sind da Berechnungsgrund für das neue EG. Ausgeklammer werden würden da nur Zeiten wo du EG bekommen hast (im ersten Jahr) und Mutterschaftszeiten. Da du Hartz4 bezogen hast gehe ich davon aus das du länger wie ein jahr daheim warst, also wäre jeden Monat den du nach dem 1ten Geburtstag des Kinde nicht gearbeitet hast, Nullrunden für das neue Elterngeld. Man kann ja auch innerhalb der EZ bis zu 30 Std arbeiten, das hätte das erneute EG eben entsprechend erhöht. Mutterschaftsgeld bekommst Du nur wenn Du auch einen AG hast - und dann entsprechend dem was Du dann verdienen würdest. Aber bis zum Mutterschutz wären ja auch einige Monate noch Schwangerschaft. Solltest Du bereits schwanger sein und nur eine kurze zeit zwischen Ende EZ und beginn Mutterschutz sein. Oder du die laufende EZ zum erneuten Mutterschutz beenden und bekommst damit volles Mutterschutzgeld, dürftest Du wohl aus dem Hartz4-Bezug raus fallen. Wenn du den rechtzeitig beendet hast dürfte das Mutterschutzgeld keien Rolle spielen. Bist Du noch im laufenden Hartz4-bezug, dann dürfte das Mutterschutzgeld wohl entsprechend beim Hartz4 angerechnet werden - dürfte wohl eien Rückzahlung ans Amt bedeuten. So oder so, wenn Du jetzt schon die laufende EZ nur mit Hartz4 stemmen kannst, würde ich erst wieder ein vernünftiges EG erarbeiten bevor ich über eine erneute Schwangerschaft nachdenke. Sonst wird Kind2 gleich als Hartz4er geboren. Musst Du selbst entscheiden ob du das so willst.
Clara182
Also was du davon hältst, ob ein weiteres Kind als "Hartz 4ler" geboren wird oder nicht, ist ehrlich gesagt kein Stück interessant, denn danach habe ich nicht gefragt. Außerdem habe ich ja gefragt wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, wenn ich zu einem früheren Zeitpunkt ALG2 bezogen habe, dementsprechend ist doch klar, dass es dann nicht mehr bezogen wird. Und auch wenn es niemanden was angeht, ich bin im ersten Jahr der Elternzeit und habe auch einen Arbeitgeber. Mein Freund und ich wohnen nicht zusammen, bevor wir zusammenziehen konnten, wurde ihm gekündigt, dementsprechend beziehe ich nun kurzzeitig ALG2, denn mein Freund beginnt glücklicherweise bald bei einer neuen Stelle. Und nun nochmal zu meiner Frage, wie verhält es sich mit dem Mutterschaftsgeld, wenn ich ALG2 bezogen habe? Bekomme ich dann das gleiche Mutterschaftsgeld wie bei der ersten Schwangerschaft? Ich wäre froh, wenn nur jemand antwortet der es weiß (im besten Fall Frau Bader), statt irgendwelche Ratschläge zu geben, um die ich nicht gebeten habe. Danke
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