Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld parallel zum Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mutterschaftsgeld parallel zum Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, mein Sohn wurde am 19.06.2013 geboren und ich habe 12 Monate Elterngeld beantragt. Nun bin ich wieder schwanger und erwarte meine Tochter am 23.06.2014. Ich habe bereits die Elternzeit meines Sohnes zum Mutterschutz Beginn meiner Tochter bei meinen Arbeitgeber beendet. Nun zu meiner Frage: Anfang Mai beginnt mein Mutterschutz für meine Tochter. Beziehe ich in der Zeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber parallel zum Elterngeld für meinen Sohn?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das wird verrechnet. Außerdem sind Sie ja in der Zeit nicht in EZ Zwillingseltern bekommen es auch nur doppelt, wenn beide zu Hause sind. Liebe Grüße NB


sternenfee75

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Ohne Ez kein Eg. Du bekommst im Mutterschutz doch wieder Geld in Höhe von deinem alten Lohn.


SumSum076

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Dieses Elterngeld würde mit deinem Mutterschaftsgeld verrechnet, so wie am Anfang beim Kind 1. Eine Idee könnte sein, dass ihr den alten Antrag ändert, so dass dein Mann in dieser Zeit Elternzeit und Elterngeld für Kind 1 nimmt (wenn ihr als Familie das so wollt und könnt). Zumindest hab ich noch nirgendwo gelesen, dass das Elterngeld für 1 Kind, welches der Vater beansprucht mit dem Mutterschaftsgeld für ein anderes Kind verrechnet wird. Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Dein Anspruch endet dann und das musst Du der Elterngeldstelle auch so melden. Dein Mann könnte die Monate übernehmen und auch die Partnermonate dranhängen. Somit wäre er auch die ersten 2,5 Monate Zuhause wenn das Baby da ist. Du hast dann ja auch wieder vollen Mutterschutzlohn was seine Differenz zum alten Gehalt etwas auffängt ? So würd ich es machen um nix zu verschenken.


luvi

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Hallo, stimmt diese Aussage wirklich? Gibts ohne Elternzeit kein Elterngeld? Ich habe das schon mehrmals so gelesen. Man kann doch z.B. 25 Stunden arbeiten und gleichzeitig Elterngeld beziehen, ohne dass man extra Elternzeit nehmen muss. Luvi


sternenfee75

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Man kann in der Ez bis 30 Stunden Arbeiten, wird im 1. Jahr mit dem EG verrechnet, danach nicht mehr. Aber ohne EZ hat man keinen Anspruch auf EG


SumSum076

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Doch, es gibt auch Elterngeld ohne Elternzeit. zB für Hausfrauen. Eine Teilzeitkraft zB, die nur 20 Stunden regulär macht, braucht auch keine Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen. Man darf halt nur nicht mehr als 30 Std arbeiten. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Ok. Also ohne Elternzeit kein Elterngeld. Aber warum bekommen dann Eltern von Zwillingen das doppelte Elterngeld?


luvi

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hallo, soweit ich weiß, kann bei Zwillingen ein Elternteil für 2 Kinder Elterngeld bekommen. 1 mal normal plus Mehrlingsbonus (aus Arbeitsentgelt berechnet), fürs zweite Kind 300 Euro plus Mehrlingsbonus. Frag doch noch mal im Zwillingsforum nach, wie es mit der Verrechnung des Geldes während des Mutterschutzes ist. Liebe Grüße Luvi


Mitglied inaktiv

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