j.b.76
Hallo, meine Frage lautet wie folgt: Ich befinde mich in Elternzeit für das erste Kind bis 3.10.2014. Voraussichtlicher ET für dwas zweite Kind ist der 4.8.2014, d.h., die Mutterschutzfrist läuft seit dem 23.6.2014. Seit dem 4.11. 2013 gehe ich einem Minijob bei meinem ursprünglichen AG nach. Kann ich jetzt, um den AG-Zuschuss wenigstens ab jetzt noch wie beim ersten Kind zu erhalten, die Elternzeit formlos schriftlich beenden, oder muss ich erst den Minijob kündigen? Gibt es überhaupt die Möglichkeit, den ursprünglichen AG-Zuschuss zu erhalten? Vielen Dank und mfG
Hallo, klar können Sie das! Ab dem ersten Tag der beendigung bekommen Sie den Zuschuss des AG Liebe Grüße NB
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