-Pippilotta-
Hallo liebe Frau Bader, ich arbeite in einem Kinder-und Jugendheim. Ich habe einen 32+8 Stunden Vertrag und war vor meiner Schwangerschaft 40 Stunden angestellt. Ich beantragte 3 Jahre Elternzeit, die am 22. Juli enden wird. Während der Elternzeit arbeite ich in Elternteilzeit 15 Stunden. Wenn ich erneut schwanger werde, komme ich sofort ins Beschäftigungsverbot. Meine Fragen: 1. Bekomme ich im Beschäftigungsverbot auch nach Ablauf der Elternzeit (die während der Schwangerschaft endet) das Gehalt in Höhe der Elternteilzeit-Stelle? 2. Bekomme ich Mutterschaftsgeld auch nur in Höhe der Elternzeit-Stelle? Obwohl die Elternzeit ein paar Monate vorbei ist? Ich weiß, dass ich, wenn der Mutterschutz der neuen Schwangerschaft in die Elternzeit der alten fällt, ich diese Elternzeit vorzeitig beenden kann und Mutterschaftsgeld in Höhe von vor der ersten Schwangerschaft bekomme. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Viele Grüße Jessica
Hallo, die Elternzeit endet doch dann vor dem Ende der Schwangerschaft. Aber egal, unabhängig davon bekommen Sie, sollten Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn Sie die Eltern Zeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, bekommen Sie Mutterschaftsgeld in voller Höhe des Vollzeitlohnes. Liebe Grüße NB
mellomania
aber wenn deine dreijährige elternzeit DIESES jahr im juli endet, wie du oben schreibst, ist das doch alles gar nicht mehr möglich da der mutterschutz ja auf jeden fall später, also NACH ende elternzeit beginnen wird. oder endet deine elternzeit nächstes jahr juli?
Felica
Solange du innerhalb der ET in TZ arbeitest, bekommst du eine Bezahlung über 15 Stunden. Dabei ist es egal ob du arbeitest oder in einem BV bist. Man bekommt in einem BV zu jedem tag genau das, was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn die EZ endet, sei es weil die 3 Jahre rum sind oder du sie zum neuen Mutterschutz beendest, lebt dein VZ-Vertrag wieder auf. Ab dem Moment musst du wieder Vollzeit arbeiten. Sollte da dann ein BV beginnen oder bereits laufen, dann läuft das über die 40 Stunden. Außer du einigst dich vorher mit dem AG über die EZ hinaus in TZ zu arbeiten. Wie hoch dein Mutterschutzgeld ist, hängt davon ab welcher Vertrag zu diesem Zeitpunkt aktuell ist. Die Frage sollte also eher lauten, kannst du nach Ablauf der EZ wieder in VZ arbeiten oder nicht. Den auch das ist wichtig. Den scheinbar bist du ja noch nicht schwanger, der Mutterschutz kann also gar nicht zu diesem Jahr im Juli beginnen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung
- Depressionen während Elternzeit
- Beschäftigungsverbot Stillzeit durch Stress Mobbing
- Nachtrag Zuschuss Arbeitsamt
- Nach Elternzeit nicht gekündigt, 2 Jahre vergangen
- Zuschuss Arbeitsamt
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag