Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschaftsgeld nach Elternteilzeit

Frage: Mutterschaftsgeld nach Elternteilzeit

-Pippilotta-

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Hallo liebe Frau Bader, ich arbeite in einem Kinder-und Jugendheim. Ich habe einen 32+8 Stunden Vertrag und war vor meiner Schwangerschaft 40 Stunden angestellt. Ich beantragte 3 Jahre Elternzeit, die am 22. Juli enden wird. Während der Elternzeit arbeite ich in Elternteilzeit 15 Stunden. Wenn ich erneut schwanger werde, komme ich sofort ins Beschäftigungsverbot. Meine Fragen: 1. Bekomme ich im Beschäftigungsverbot auch nach Ablauf der Elternzeit (die während der Schwangerschaft endet) das Gehalt in Höhe der Elternteilzeit-Stelle? 2. Bekomme ich Mutterschaftsgeld auch nur in Höhe der Elternzeit-Stelle? Obwohl die Elternzeit ein paar Monate vorbei ist? Ich weiß, dass ich, wenn der Mutterschutz der neuen Schwangerschaft in die Elternzeit der alten fällt, ich diese Elternzeit vorzeitig beenden kann und Mutterschaftsgeld in Höhe von vor der ersten Schwangerschaft bekomme. Ich hoffe, Sie können mir helfen. Viele Grüße Jessica


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Elternzeit endet doch dann vor dem Ende der Schwangerschaft. Aber egal, unabhängig davon bekommen Sie, sollten Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Wenn Sie die Eltern Zeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden, bekommen Sie Mutterschaftsgeld in voller Höhe des Vollzeitlohnes. Liebe Grüße NB


mellomania

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aber wenn deine dreijährige elternzeit DIESES jahr im juli endet, wie du oben schreibst, ist das doch alles gar nicht mehr möglich da der mutterschutz ja auf jeden fall später, also NACH ende elternzeit beginnen wird. oder endet deine elternzeit nächstes jahr juli?


Felica

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Solange du innerhalb der ET in TZ arbeitest, bekommst du eine Bezahlung über 15 Stunden. Dabei ist es egal ob du arbeitest oder in einem BV bist. Man bekommt in einem BV zu jedem tag genau das, was man auch ohne dieses bekommen würde. Wenn die EZ endet, sei es weil die 3 Jahre rum sind oder du sie zum neuen Mutterschutz beendest, lebt dein VZ-Vertrag wieder auf. Ab dem Moment musst du wieder Vollzeit arbeiten. Sollte da dann ein BV beginnen oder bereits laufen, dann läuft das über die 40 Stunden. Außer du einigst dich vorher mit dem AG über die EZ hinaus in TZ zu arbeiten. Wie hoch dein Mutterschutzgeld ist, hängt davon ab welcher Vertrag zu diesem Zeitpunkt aktuell ist. Die Frage sollte also eher lauten, kannst du nach Ablauf der EZ wieder in VZ arbeiten oder nicht. Den auch das ist wichtig. Den scheinbar bist du ja noch nicht schwanger, der Mutterschutz kann also gar nicht zu diesem Jahr im Juli beginnen.


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