Hallo Frau Bader,
meine Frage an Sie:
Sofern man sich noch in Elternzeit(2 Jahre) befindet und diese wegen einer erneuten Schwangerschaft, um die Mutterschutzzeit verkürzt, erhält man dann Mutterschaftsgeld in der vollen Höhe des Gehalts vor der Elternzeit?
Und das auch, wenn in der Elternzeit für einige Monate beim gleichen Arbeitgeber auf 450 € gearbeitet wurde?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
VG
von
noxi2011
am 15.01.2014, 21:59
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in der Höhe des Gehalts VOR der Elternzeit?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld in der Höhe des Gehalts VOR der Elternzeit?
Ja!
Wenn die Elternzeit ganz normal zuende wäre, müsstest du ja auch eigentlich wieder Vollzeit arbeiten. Würdest du dann etwas später wieder in den Mutterschutz gehen, bekämst du auch wieder das volle Mutterschaftsgeld.
Genauso ist es, wenn du die EZ unterbrichst: Die EZ ist zuende und du gehst auf deinen Vollzeitvertrag zurück. Kannst aber leider nicht arbeiten gehen weil du wieder in den Mutterschutz gehst. Also gibt das Vollzeit-Mutterschaftsgeld.
Unterbrichst du die EZ nicht, bekommst du das MuSchu-Geld nur aus dem Teilzeiteinkommen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.01.2014, 22:44