Dorothee H.
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Elternzeit (für 2 Jahre beantragt) und bekomme auch genau im letzten Monat unser 2. Kind. Da wir umgezogen sind, habe ich noch meinen 1. Arbeitgeber (da wir evtl. zurückkehren), das Arbeitsverhältnis ruht. Für den Zeitraum der Elternzeit habe ich eine weiter Teilzeitbeschäftigung aufgenommen bei einem 2. AG (kein Minijob - Vers.pflichtig!). Bekomme ich nun von beiden AG das volle Mutterschaftsgeld? Ganz abgesehen von den 13 Euro, die die KK tgl. zahlt. Danke für Ihre Antwort. LG Dorothee H.
Hallo, das kommt darauf an. AG1: Um von ihm MG zu erhalten (Zuschuss), müssen Sie am Tag vor Beginnd es neueen Mutterschutzes die erste EZ beenden AG2: Ist der Arbeitsvertrag auf die EZ befristet? Dann bekommen Sie nichts. Ansonsten lebt ja der alte Vertrag auf - beide könnten Sie ja eher nicht erfüllen Liebe Grüße NB
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Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
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