shahin030
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell arbeite ich in Belgien, habe jedoch meinen Wohnsitz in Deutschland - ich bin dementsprechend eine sog. Grenzgängerin und somit auch in D versichert. Mein ET ist der 07.05.2022 & mein belgischer Arbeitsvertrag läuft am 31.03.2022 aus, also innerhalb der deutschen Mutterschutzfrist. Meine Frage: 1. Übernimmt meine deutsche KK das MG in Höhe des Krankengeldes, obwohl ich die ersten 5 Tage des Mutterschutzes bei einem ausländischen AG angestellt war? 2. Falls nicht, macht es dann Sinn, wenn ich meinen AG bitte, den Vertrag vorher enden zu lassen? Beim deutschen Mutterschutz bekomme ich am Ende des Tages einen höheren monatlichen Betrag ausgezahlt. 3. Müsste ich mich dann, trotz Mutterschutz, direkt arbeitslos melden? Was für Vorteile habe ich dadurch? Ich hoffe, dass ich meinen etwas komplizierten Fall verständlich darlegen konnte und freue mich schon sehr auf eine Rückmeldung. Vielen Dank für Ihr Engagement! Beste Grüße
Hallo, Den Teil der KK (bis zu 13 €/Tag) nach meiner Meinung nach ja.Aber ich würde es mit der KK klären. Ohne AG bekommen Sie ja nur MG in Höhe des ArbGeldes 1 (wenn Sie dort gemeldet sind) oder den Einmalbetrag von 210 €. Liebe Grüße NB
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