Lenas.
Hallo Frau Bader, Momentan befinde ich mich im Beschäftigunsverbot und plane Mitte August zum Vater meines ungeborenen Kindes zu ziehen der in Norwegen(nicht EU) lebt. Der mutterschutz beginnt Anfang August. Nun frage ich mich ob ich trotzdem mutterschaftsgeld beantragen kann oder ob ich dieses eventuell wieder zurückzahlen müsste da ich mich in Deutschland abmelden muss, zudem würde ich mich ja nur einen Bruchteil des mutterschutzes (6 wochen vor und die 8 wochen nach der Entbindung) in Deutschland aufgehalten werde. Lg und ich danke schon mal im voraus für ihre Antwort.
Hallo, im Mutterschutz halte ich das für egal. Problem ist EG und KG. Ich wusste gar nicht, dass Norwegen nicht in der EU ist *schäm* Liebe Grüße NB
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