Lisa@Marie?!
Hallo Frau Bader, ich bin in der 9. Woche schwanger. Bis jetzt arbeite ich noch als Heilerziehungspflegerin. Habe aber nächste Woche einen Termin beim Betriebsarzt wegen eienr Berufsunfähigkeit. Mein Freund hat eine Stelle, ab 1.9.18, von seiner Arbeit in Tschechien bekommen. Wir würden für 2-3 Jahre in Tschechien wohnen, mit einem Wohnsitz in Deutschland. Bekomme ich dann trotzdem Mutterschaftsgeld auch wenn ich in Tschechien wohne? Bzw. dann ab Januar/Februar auch Kindergeld? Vielen Dank schonmal im Voraus. Liebe Grüße Lisa :)
Hallo, wenn Sie in Tschechien leben haben sie ihren Wohnsitz nicht mehr in Deutschland. Und dann bekommen Sie auch kein Kindergeld. Etwas anderes gilt, wenn er entsendet ist und hier Steuern zahlt. Liebe Grüße NB
Felica
Wenn Du Berufsunfähig bist ist dein AG raus. Das ist dann ein fall für die Rentenversicherung oder deinner privaten Rentenvorsorge. Fraglich ist, wie kann man durch eine Schwangerschaft Berufsunfähig werden? Denke mal du meinst ein Beschäftigungsverbot. Was etwas völlig anderes ist. Da gilt, du musst hier bleiben und darfst nicht umziehen. Den der AG kann dich jederzeit bis zum Mutterschutz wieder zur Arbeit einbestellen wenn er geeignete Arbeit für dich hat. Kindergeld würde ich erfragen. Ist meines Wissens nach an bestimmte Dinge geknüpft. Was du auch wohl nicht bekommen wirst ist Elterngeld. Für Elterngeld muss das Kind in Deutschland leben, mit wenigen Ausnahmen. Da solltet ihr euch bei den entsprechenden Ämtern schlau machen.
Lisa@Marie?!
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Meinte auch ein Beschäftigungsverbot. Das Kind ist von Sep. bis Jan. ja noch im Bauch. Danach wird es in Deutschland geboren werden. Werde aber im März/April wieder nach Tschechien zu meinem Freund gehen. Solange werde ich in Tschechien mit dem Kind Zuhause sein und es groß ziehen. In Kindergarten geht es dann wieder in Deutschland. So hatten wir es zumindest vor. Wenn wir natürlich kein Geld bekommen, dann bleiben wir da und sagen dem Arbeitgeber von meinem Freund dass dies aus familiären Gründen nicht geht.
mellomania
wenn ihr in deutschland weiter steuerpflichtig seid und dein freund nur entsendet ist und die a1 bescheinigung erhält, ihr dem doppelsteuer abkommen unterliegt, dann bekommt ihr elterngeld und kindergeld. ihr müsst einen wohnsitz in D haben. da muss euch der AG beraten können. wenn dein freund aber dort eine ganz neue andre arbeit annimmt, gilt das alles nicht.
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