Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Mutterschaftsgeld beziehen nach Umzug aus dem Ausland nach Deutschland?

Frage: Kann ich Mutterschaftsgeld beziehen nach Umzug aus dem Ausland nach Deutschland?

Ulrike500

Beitrag melden

Guten Tag, Es gab ja schon einige Fragen zu dem Thema Auslandsumzug. Meine Situation ist folgende: Ich arbeite derzeit in England, mit meinem Arbeitgeber (eine internationale Firma) war schon länger vereinbart, dass ich zur deutschen Zweigstelle wechseln kann. Das hat sich wegen Corona verschoben, und inzwischen bin ich schwanger (25. Woche). Ich würde bei einem Wechsel den selben Job (home office) behalten, aber der Vertrag wird irgendwie umgestellt auf deutsche Gegebenheiten. Durch den Wechsel würde ich zwar in Deutschlan den Mutterschutz schon früher beginnen (6 Wochen vor Geburt), aber mir ist nicht klar, ob ich dann Anspruch auf deutsches Mutterschaftsgeld habe, von der Krankenkasse und / oder dem Arbeitgeber. Es ist allerdings *derselbe* Arbeitgeber wie in England. Die Personalabteilung hat mir gesagt, wegen der internen Bürokratie geht die Vertragsumstellung gar nicht so schnell, und ungünstigerweise würde der Wechsel so erfolgen, dass ich quasi direkt wenn ich in Deutschland anfange, sofort in den Mutterschutz wechseln würde. Kann ich überhaupt darauf vertrauen, dass mich meine gesetzliche Krankenkasse (bei der ich früher war) wieder als Mitglied nimmt. Nun habe ich ja dann Steuern nicht in Deutschland gezahlt sondern England. In England habe ich vorsichtshalber mal rechtzeitig zur Deadline mich (über die Firma) für den Mutterschutz angemeldet. Kann ich davon ausgehen, dass ich in Deutschland automatisch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme? Und bekomme ich den Zuschuss vom Arbeitgeber dann auch, oder muss ich das gezielt in der Firma verhandeln, wenn ich den geänderten Vertrag bekomme? Falls Sie helfen können, oder wissen wo ich mich erkundigen könnte, wäre ich sehr dankbar! Beste Grüße, Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte formulieren Sie die Frage noch einmal neu mit der zusätzlichen Information, wo sie denn nun tatsächlich leben. In Deutschland oder in England. Liebe Grüße NB


Ulrike500

Beitrag melden

Guten Tag, Im Moment wohne ich noch in England, aber ziehe vor der Geburt nach Deutschland um.


Ulrike500

Beitrag melden

Eine Anschlussfrage von mir ist wie das mit dem Elterngeld waere. Im Moment gehe ich davon aus, da mein letztes Einkommen in England ist, dass dies nicht angerechnet würde, aber dass ich die Mindestleistung von 300 Euro/monatlich bekommen würde, wenn ich dann in Deutschland lebe. Wenn ich dann ab einem bestimmten Zeitpunkt Teilzeit arbeiten würde, würde dann die Leistung beim Elterngeld sinken unter die 300 Euro, oder bleibt das dann?


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich bin derzeit bei meinem deutschen Arbeiter in Vollzeit beschäftigt und möchte möglichst noch bis zum Beschäftigungsverbot dort arbeiten. Mein alleiniger Wohnort ist bis dorthin auch noch in Deutschland. Ab dem Beschäftigungsverbot, also 6 Wochen vor Entbindung (errechneter Entbindungstermin ist der 13.01.2014) wollte ich meinen Wohnsitz ...

Hallo Frau Bader, ich bin in der 9. Woche schwanger. Bis jetzt arbeite ich noch als Heilerziehungspflegerin. Habe aber nächste Woche einen Termin beim Betriebsarzt wegen eienr Berufsunfähigkeit. Mein Freund hat eine Stelle, ab 1.9.18, von seiner Arbeit in Tschechien bekommen. Wir würden für 2-3 Jahre in Tschechien wohnen, mit einem Wohnsitz in ...

Hallo Frau Bader, Momentan befinde ich mich im Beschäftigunsverbot und plane Mitte August zum Vater meines ungeborenen Kindes zu ziehen der in Norwegen(nicht EU) lebt. Der mutterschutz beginnt Anfang August. Nun frage ich mich ob ich trotzdem mutterschaftsgeld beantragen kann oder ob ich dieses eventuell wieder zurückzahlen müsste da ich mich i ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde ca. 10 Wochen vor der Geburt meines Kindes ins Ausland reisen und auch dort mein Kind zur Welt bringen. Mutterschaftsgeld sollte mir ja auch im Ausland zustehen. Wenn das Kind ca. 3 Monate alt ist, werde ich zurück nach D kommen. Jetzt wollte ich fragen, wie ich den Antrag auf Muttetschaftsgeld stelle, wenn ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, aktuell arbeite ich in Belgien, habe jedoch meinen Wohnsitz in Deutschland - ich bin dementsprechend eine sog. Grenzgängerin und somit auch in D versichert. Mein ET ist der 07.05.2022 & mein belgischer Arbeitsvertrag läuft am 31.03.2022 aus, also innerhalb der deutschen Mutterschutzfrist. Meine Frage: 1. Übernimmt ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Hallo! Kann mir vielleicht jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag endet 15.01. In eine Woche. Und Mutterschutz beginnt 18.01. Ich hab auch ärztliches Attest, deswegen kriege ich kein Alg1 und kein Mutterschaftsgeld von Krankenkasse. Aber jetzt bin ich krank. Ich war noch nicht bei dem Arzt, weil ich nicht arbeite. Aber ich habe gehört, wenn ich jet ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...