Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Mutterschaftsgeld beziehen nach Umzug aus dem Ausland nach Deutschland?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich Mutterschaftsgeld beziehen nach Umzug aus dem Ausland nach Deutschland?

Ulrike500

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Guten Tag, Es gab ja schon einige Fragen zu dem Thema Auslandsumzug. Meine Situation ist folgende: Ich arbeite derzeit in England, mit meinem Arbeitgeber (eine internationale Firma) war schon länger vereinbart, dass ich zur deutschen Zweigstelle wechseln kann. Das hat sich wegen Corona verschoben, und inzwischen bin ich schwanger (25. Woche). Ich würde bei einem Wechsel den selben Job (home office) behalten, aber der Vertrag wird irgendwie umgestellt auf deutsche Gegebenheiten. Durch den Wechsel würde ich zwar in Deutschlan den Mutterschutz schon früher beginnen (6 Wochen vor Geburt), aber mir ist nicht klar, ob ich dann Anspruch auf deutsches Mutterschaftsgeld habe, von der Krankenkasse und / oder dem Arbeitgeber. Es ist allerdings *derselbe* Arbeitgeber wie in England. Die Personalabteilung hat mir gesagt, wegen der internen Bürokratie geht die Vertragsumstellung gar nicht so schnell, und ungünstigerweise würde der Wechsel so erfolgen, dass ich quasi direkt wenn ich in Deutschland anfange, sofort in den Mutterschutz wechseln würde. Kann ich überhaupt darauf vertrauen, dass mich meine gesetzliche Krankenkasse (bei der ich früher war) wieder als Mitglied nimmt. Nun habe ich ja dann Steuern nicht in Deutschland gezahlt sondern England. In England habe ich vorsichtshalber mal rechtzeitig zur Deadline mich (über die Firma) für den Mutterschutz angemeldet. Kann ich davon ausgehen, dass ich in Deutschland automatisch das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekomme? Und bekomme ich den Zuschuss vom Arbeitgeber dann auch, oder muss ich das gezielt in der Firma verhandeln, wenn ich den geänderten Vertrag bekomme? Falls Sie helfen können, oder wissen wo ich mich erkundigen könnte, wäre ich sehr dankbar! Beste Grüße, Ulrike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte formulieren Sie die Frage noch einmal neu mit der zusätzlichen Information, wo sie denn nun tatsächlich leben. In Deutschland oder in England. Liebe Grüße NB


Ulrike500

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Guten Tag, Im Moment wohne ich noch in England, aber ziehe vor der Geburt nach Deutschland um.


Ulrike500

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Eine Anschlussfrage von mir ist wie das mit dem Elterngeld waere. Im Moment gehe ich davon aus, da mein letztes Einkommen in England ist, dass dies nicht angerechnet würde, aber dass ich die Mindestleistung von 300 Euro/monatlich bekommen würde, wenn ich dann in Deutschland lebe. Wenn ich dann ab einem bestimmten Zeitpunkt Teilzeit arbeiten würde, würde dann die Leistung beim Elterngeld sinken unter die 300 Euro, oder bleibt das dann?


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