Kar-Ina
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgeldes/Arbeitgeber Anteil. Ich habe bei meiner Krankenkasse die Bescheinung bezüglich des Beginn meines Mutterschutzes 7.12.2017 eingereicht. Seit letzter Woche habe ich nun auch das Geld von der Krankenkasse erhalten. Sie haben ewig auf eine Antwort meines Arbeitgebers gewartet. Der hat nun bestätigt das ich einen Minijob bei ihm während der Elternzeit meines ersten Kindes ausgeübt habe und meine Vollzeitstelle ruht, aber noch besteht. Nun meine Frage: Meine Elternzeit habe ich unterbrochen um auch Geld vom Arbeitgeber zu erhalten. Bis heute habe ich trotz Nachfrage keine Rückmeldung und auch kein Geld erhalten. Meine Chefin wollte sich aufgrund der unterbrechung melden. Weiß mein AG das er mir Mutterschaftsgeld bezahlen muss? Wurde ihm das vllt von Seiten der Krankenkasse mitgeteilt? Wie lange kann ich warten bis ich erneut Nachfrage. Mein Geburtstermin ist der 18.01.2018. Wie soll ich vorgehen? Um Rat wäre ich Ihnen sehr Dankbar! Gruß Karina
Hallo, Sie haben die EZ mit dem Minijob beendet, damit ist der alte Vertrag wieder aufgelebt. Und damit steht Ihnen auch der Anteil vom AG in voller Höhe vom VZ - Lohn zu. Das muss der AG wissen - oder sein Steuerberater. Liebe Grüße NB
Kar-Ina
Vielen Dank für Ihre Antwort! Ist es üblich, dass der AG die 14 Wochen am Stück bezahlt? Bei meiner Tochter hat er den Betrag auf 2x gezahlt. Eben vor und nach Geburt. Deshalb bin ich jetzt so verunsichert... ob da noch was kommt. Würde mir auch blöd vorkommen, nachzufragen wann ich mein Geld bekomm :(
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