Lynn88
Hallo Frau Bader; Ich habe bereits im Internet geforscht aber keine sichere Aussage zu meiner Frage finden können. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Folgendes Problem stellt sich mir: Ich habe (schwangerschaftsbedingt) 5 Wochen vor Beginn der Mutteschutzfrist Krankengeld bezogen. Nun hat der AG auf Anfrage bei meiner KK die letzten 3 Monate zur Berechnung des Mutterschaftsgeld-Zuschlages hinzugezogen, dabei auch das Krankengeld eingerechnet, wodurch sich mein Nettolohn deutlich gesenkt hat. Ist dies rechtens oder muss ein vorheriger Monat zur Berechnung herangezogen werden? Oder gilt dies nur für Beschäftigungsverbote und ich muss mich mit dem verminderten AG-Zuschuss abfinden? Ich werde aus der Rechtslage nicht so recht schlau. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hallo, wenn es sich um eine Schwangerschaft bedingte Krankheit handelt, bleiben diese Monate/Wochen bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes außen vor. Liebe Grüße, NB
Lynn88
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die rasche Antwort! Habe mich soeben mit der Krankenkasse auseinandergestezt (war nicht schön), aber es scheint sich (deren Aussage nach) um ein Verständnisproblem der Kasse zu handeln! (Wie sie mich damals auch drängten, für die Ausfallzeit von meinem FA ein ungerechtfertigtese BV zu verlangen ... bei manchen Kassen muss man wirklich aufpassen!) Sie haben mir sehr weitergeholfen, nochmals vielen Dank!
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