Januarmami2013
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis zu meinem Muttersschutz wegen nicht schwangerschaftsbedingter Krankheit krankgeschrieben. Der Mutterschutz beginnt Anfang Dezember, d.h bis dorthin bin ich dann 9 Wochen krankgeschrieben wovon ich 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen habe und 3 Wochen Krankengeld beziehen werde. Meine Frage nun, wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld? Muß der Arbeitgeber trotzdem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, beim Elterngeld zählen diese Monate mit null. Fallen Zeiten von Lohnfortzahlung und Krankengeld in den Berechnungszeitraum, werden nicht diese Beträge, sondern das davor bezogene Arbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage herangezogen. Liebe Grüße, NB
CKEL0410
Hallo, ich meine bei mir hat sich damals das muschugeld etwas reduziert, aber auf das eh wirkt es sich nicht aus wenn man Ss bedingt krank ist.
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