septemberdrittmami
Guten Tag, ich habe mal eine Frage, mit der ich bei meinen Recherchen nicht entgültig weiterkomme. Meine Elternzeit für Kind 2 (komplett nicht erwerbstätig gewesen) endete im Mai diesen Jahres (Mai 2010-Mai 2013), seitdem bin ich krankgeschrieben. Teilweise - aktuell für die letzten 3Wochen bis zum Mutterschutz - wegen der Schwangerschaft, davor wegen einer anderen Sache. Dummerweise lande ich im Krankengeldbezug, weil die neue AU-Bescheinigung des anderen Arztes am 25.6. ausgestellt wurde, meine alte AU aber bis 28.6. gültig war :-( Die Elternzeit für Kind 1 ging in die für Kind 2 über (beide im Mai geboren, Mai 2007-Mai 2010), zwischen Jahr 1 und MuSch für Nr. 2 habe ich teilzeit gearbeitet (von Mai 2008 bis März 2010). Soweit die Rahmenbedingungen. Der Mutterschutz für Kind 3 beginnt Ende Juli, also in ca. 3 Wochen. Bisher habe ich von Mai bis jetzt Gehalt bekommen (auf Basis Vollzeitvertrag, weil der nach Ablauf der Elternzeiten ja jetzt wieder griff), im Juli werde ich anteilig Gehalt, Krankengeld und Mutterschaftsgeld sowie AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bekommen. Können Sie mir sagen, wie sich nun mein AG-Zuschuß zum Mutterschaftsgeld berechnet? Nur auf Basis des Gehalts (also Mai, Juni und das bißchen von Juli), oder unter Einbeziehung des Krankengeldes oder irgendwelcher Zeiten vor Ende der Elternzeit ? Bzw gleiche Fragestellung in Bezug auf das Elterngeld ? Vielen Dank für eine gedankliche Richtung :-)
Hallo, wenn die AU wegen der SchwS war, haben Sie keine Nachteile u bekommen den vollen Zuschuss Liebe Grüsse, NB
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