Fischstäbchen
Hallo Fr. Bader, eine Freundin von mir ist schwanger (ET Ende Januar 2017) und jetzt unsicher was ihr zusteht bzw wie sie am besten Elternzeit und Elterngeld aufteilen soll. Ihr Arbeitsvertrag ist befristet bis Ende Dezember 2016, wird nicht verlängert. Mutterschutz beginnt Mitte Dezember. 1. In welcher Höhe und von wem bekommt sie ab Anfang Januar Mutterschaftsgeld? 2. Kann sie ganz normal Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen? Sie hat dann ja keinen AG mehr. 3. Welche Konstellation in Sachen Elternzeit und -geld würde am meisten Sinn machen? Sie möchte gerne 2 Jahre daheim bleiben, evtl im 2. Jahr in geringem Umfang in Teilzeit arbeiten gehen. Macht es dann Sinn das EG zu splitten auf diese 2 Jahre? Normales EG oder EG Plus? 4. Könnte es sein, dass ihr nach 1 Jahr das Arbeitsamt auf die Pelle rückt? Ich dachte eher nicht, weil sie auch kein ALG oder so beantragen möchte. 5. Was ist mit Krankenversicherung am dem 1.1.17? Sie ist dann ja im Mutterschutz, aber hat keinen ag mehr. Sie ist verheiratet, ihr Mann Beamter. Vielen Dank!
Hallo, 1. Sie muss 3 Mo vor Ende des Vertrages Meldung bei der Agentur f Arbeit machen - und bekommt dann Leistungen von dort 2. EG ja, EZ nein 3. Im ersten Jahr wird der Verdienst angerechnet, im zweiten Jahr nicht 4. Das kommt auf das Bundesland an 5. Da muss sie sich selber versichern, wenn das EG ausgelaufen ist Liebe Grüße NB
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