Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

muss Mutterschafts beim AG beantragt werden?

Frage: muss Mutterschafts beim AG beantragt werden?

sandra15

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Hallo Frau Bader, bekam das zweite kind, nun meine Frage Hätte ich einen Antrag auf Mutterschaftsgeld/ Arbeitgeberzuschuss bei dem Arbeitgeber beantragen müssen oder nicht? KK und AG erhielten die bescheinigung zum Geburtstermin. Von der KK bekam ich ein Teil des Geldes vor der Geburt. Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, um den Anteil des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld zu bekommen, hätten sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden müssen. Rückwirkend ist dies nicht möglich. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ja hättest du. Und es wird auch nicht rückwirkend nachgezahlt. Falls dein AG also noch keine Bescheinigung hat, schleunigst nachholen. Dann bekommst du evtl noch einen Rest des nachgeburtlichen Mutterschaftsgeldes. Aber auch nur wenn du die laufende EZ entsprechend beendet hast. Solange Du in EZ bist ruht der Vertrag beim AG, er ist dir deshalb zu nichts verpflichtet. Das was der AG vor Geburt hätte zahlen müssen wenn du fristgerecht EZ beendet hättest und entsprechend die Mutterschaftsbescheinigung eingereicht hättest ist aber futsch. Ach ja, und sofort auch EZ für Kind2 einreichen. Nicht das du diese Frist auch noch verpasst.


sandra15

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Das habe ich gemacht mir wurde per email zugrsagt das Sie das erhalten haben, mich wundert nur warum ich noch nichts bekomme .


sandra15

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Das habe ich gemacht mir wurde per email zugrsagt das Sie das erhalten haben, mich wundert nur warum ich noch nichts bekomme .


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