Frage: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Meine Frau - angestellte MFA in einer Arztpraxis - hat am 20.05.2018 unser erstes Kind geboren. Am 27.05.2018 hat sie Elternzeit Antrag auf Elternzeit gestellt beginnend am 15.07.2018. "Nach einer 36 monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 16.07 2021 wieder voll zur Verfügung" wie sie an ihren Arbeitgeber schrieb. Der AG antwortete ihr am 04.06.20218: "hiermit bestätige wir Ihnen den Erhalt Ihres Antrages auf Elternzeit ab dem 15.07.2018 für 36 Monate" ohne wenn oder aber. Und ohne Hinweis darauf, dass sie vom 20.05.2021 bis zum 15.07.2021 unbezahlten Urlaub gewähren; auf unbezahlten Urlaub wäre niemals eingegangen. Fehlerhaft war an der Sache, dass die 3jährige Elternzeit nach der 2monatigen Mutterschutzzeit für 34 Monate nach der Geburt ansetzt und die Gesamtlaufzeit der Elternzeit somit am 19.05.2021 endet. Inzwischen ist meine Frau wieder schwanger und stellte den Fehler fest. Am 03.02.2021 schrieb sie daher an ihre AG und informierte diese von der erneuten Schwangerschaft sowie davon, wonach ja ihre Elternzeit schon zum 19.05.2021 ausläuft und sie gerne ab 20.05.2021 an ihren Arbeitsplatz zurückkehre. Die AG lehnten dies ab und bestanden auf den 16.07.2021 als Arbeitsbeginn. Darauf hin wies meine Frau auf die oben beschriebenen Fehler beider Seiten hin und bestand auf den Arbeitsbeginn 20.05.2021. Anschließend blieben die AG bei ihrem Standpunkt mit dem erstmaligen Hinweis, dass sie gerne vom 20.05.2021 bis 15.07.2021 unbezahlten Sonderurlaub gewähren. Bis heute bleiben sie bei ihrem Standpunkt mit zuletzt den Hinweis: "Hinzu kommt, dass es sich bei der Verlängerung der Elternzeit um eine für meine Frau günstigere Regelung handelt." Dabei wissen wir inzwischen von den Nachteiles einer solchen Regelung. Was sollen wir nun tun? Hier noch ergänzende Infos zur jetzigen Schwangerschaft meiner Frau: Geburtstermin ist der 04.08.2021, vermutlich wäre wie beim ersten Kind wieder Beschäftigungsverbot erteilt worden (Arztpraxis und nun auch noch Covid 19 Situation): Schon mal ganz herzlichen Dank für Ihre Mühen und mit freundlichen Grüßen Larha

von Larha am 23.05.2021, 16:01



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Hallo, Bitte die Hinweise beachten und kurz und allgemein fragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2021



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Bei Geburtstermin 4.08.21 ist das doch völlig egal ob sie von Mai an noch gearbeitet hätte. Würde absolut nichts am EG ändern. Den Mais wäre nur ein paar Tage Einkommen. Mit ET Anfang August fängt der Mutterschutz Ende Juni an, am 23.06.21. Damit fallen Juni, Juli und August raus aus der Berechnung für das neue EG. blieben also ganze 11 Tage im Mai wo sie Einkommen hätte für das neue EG. Sofern sie in der EZ nicht gearbeitet hat. Mit 11 Tage Einkommen wird sie im Leben nie mehr als 300 € Mindestsatz voll bekommen. Für das EG ist der Fehler also völlig unerheblich. Ob sie eine Chance hat gegen den Fehler vorzugehen - keine Ahnung. Falls es Fristen dazu gibt dürften die wohl alle abgelaufen sein. Da sie zudem Auszeit und nicht EZ geschrieben hat, könnte das wirklich problematisch sein. Aber da muss Fr. Bader zu antworten.

von Felica am 23.05.2021, 17:51



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Die weitere Frage wäre dann ja, stand sie am 20.05. beim AG auf der Matte? Oder ist sie dann daheim geblieben?

von Felica am 23.05.2021, 17:53



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Für das Mutterschaftsgeld wäre aber Beginn im Mai besser. Bei vollzeit steht ihr für Vollzeit der Anteil vom AG und KK zu.

von MamaausM am 23.05.2021, 18:04



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Ich glaube nicht, dass man da nun viel machen kann bzw dass es großen Sinn macht, sich da jetzt zustreitrn. Ich würde stattdessen versuchen darauf zu verstehen, dass die Elternzeit/der Sonderurlaub eventuell Mutterschutz endet.

von 85kathali am 23.05.2021, 20:20



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Die Frage habe ich mir auch gestellt, war Sie am 20.05. bei der Arbeit? Das hätte gezeigt, dass sie arbeiten will. Nur E-Mail und auf BV hoffen zeigt das Gegenteil. Was hätte Sie denn ohne Schwangerschaft gemacht? Wann wäre sie dann arbeiten gegangen? Vermutlich am 16.07., weil der Fehler vorher garnicht aufgefallen wäre. Ich finde es vom AG sehr entgegenkommend, dass er mit Stellung der EZ der Auszeit bis zum 15.07.21 zugestimmt hat. Das hätte er nicht müssen. Er hätte nur bis zum 19.05.21 zustimmen müssen. Er hat arbeitgeberfreundlich für seine AN gedacht und deshalb, ohne wenn und aber, dem zugestimmt, was sie wollte. Der AG hat keine Alternative als vom 20.05. bis zum 15.07. unbezahlten Urlaub zu gewähren. Schließlich ist die AN laut Mitteilung nicht da. Daher sollte man immer genau darauf achten, was mitgeteilt wird. Vielleicht beim nächsten Kind erst 2 Jahre nehmen und 7 Wochen vor Ende um das 3.Jahr verlängern. Evtl. kommt dann auch TZ in EZ in Frage. So hält man sich Optionen frei. Der AG kann einer Verlängerung der EZ bei Mitteilung von vorher 2 Jahren nicht ablehnen. Ich denke, dass deine Frau in den "sauren Apfel" beißen muss und erst ab dem 16.07. Mutterschaftsgeld beziehen wird. Für den AG bedeutet es schriftlichen Aufwand und finanzielle Einbuße, denn wenn er dem Neuen zustimmt, verliert er Geld. Aus Sicht ders AGs keine gute Option. Es ist lediglich zum Vorteil für den AN. Zudem würde der AN auch noch neuen Urlaub bekommen, aus Juni. Diesen wird der AN irgendwann nehmen und AG zahlt.

von Ani123 am 24.05.2021, 19:56



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Moin, "Darauf hin wies meine Frau auf die oben beschriebenen Fehler beider Seiten hin und bestand auf den Arbeitsbeginn 20.05.2021." welchen beiderseitigen Fehler? Ich sehe hier nur einen Fehler des AN. Hier kann sich der AG kulant erweisen oder eben nicht. Dieser hier tut es nicht. Und von mir auch die wahrscheinlich wichtigste Frage: ist deine Frau am 20.5.21 zur Arbeit erschienen? Wenn sie dies nicht getan hat aber auf einem Ende der EZ zum 19.5. besteht ist sie unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen (auch in der Schwangerschaft ein Kündigungsgrund) und zeigt klar, dass es ihr gar nicht ums Arbeiten, sondern nur um die Kohle im BV geht. Was macht denn deine Frau, wenn der AG sie per sofort in Vollzeit (das stand ja auch so im EZ-Antrag) zurückkommen lässt und ihr kein BV ausspricht sondern ihr stattdessen eine Ersatztätigkeit zuweist? Ihr habt sicherlich eine Betreuung in diesem Umfang, um eine Vollzeittätigkeit deiner Frau gewährleisten zu können? floe

von la-floe am 25.05.2021, 08:24



Antwort auf: Elternzeit nicht korrekt beantragt

Genau genommen hat sie noch nicht einmal EZ sondern eine "Auszeit" angemeldet. Wann hätte sie denn ohne neue Schwangerschaft anfangen wollen zu arbeiten - vermutlich am 16.07. - oder? Finde ich gut, dass endlich mal ein AG konsequent ist und nicht auf das "Geld mitnehmen" eingeht.

von KielSprotte am 25.05.2021, 09:13



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