citty84
Hallo, ich habe mal gehört das größere Unternehmen seiner Angestellten auf 400,-€ Basis während der Elterzeit zustimmen müssen. Ist das so? Und ab welcher Angestelltenzahl? Ich fange im November regulär wieder an, würde aber gern schon paar Monate vorher auf 400,-€ Basis einsteigen. Bevor ich zum Gespräch zu meinem Chef gehe, möchte ich gern wissen ob ich den Anspruch habe oder ob er mir sagen kann das er das nicht möchte. Ich war vorher Teamleiterin, diesen Platz musste er natürlich in den 2 Jahren ersetzen, habe ich ab November dann Anspruch auf den alten Platz oder darf er mich ver-/runtersetzen? Danke!
Hallo, ja, der Arbeitgeber muss bei der Beschäftigung in der Elternzeit gefragt werden, kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. dies unabhängig von der Anzahl der Angestellten. Oder wollen Sie beim gleichen Arbeitgeber arbeiten? Dann besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüße, NB
pickpick
Du kannst natürlich deinen AG fragen ob er dich auf 400 € Basis beschäftigt, hast dann aber kein Anspruch mehr auf einen höheren Beschäftigunggrad. Und dein AG kann dich jederzeit degradieren. Er darf nur an deinem Gehalt nix machen. Ein AG kann jederzeit zu dir sagen, sie waren bisher Teamleiterin und ab morgen arbeiten sie zu gleichen Bedingungen als Putzfrau. Da kannst du nix gegen machen.
citty84
Ich muss nochmal nachhaken. Mit den 400,-€ Job war gemeint während der Elterzeit und ab November würde ich dann wieder voll gehen. Oder würde das dann nicht gehen ohne seine Zustimmung? Ich dachte das es ein extra Vertrag während der Elternzeit ist und danach mein ursprünglicher wieder in Kraft tritt. Und wenn ich bereit bin für einen anderen Bereich in Vollzeit zu wechseln bzw. er mich versetzt, dann muss er mir trotzdem mindestens das Gehalt von vorher zahlen?
pickpick
Man kann bei dem selben AG immer nur einen Arbeitsvertrag haben. Du könntest mit ihm eine schriftliche Zusatzvereinbarung machen, dass du von xx bis xx als 400 € kraft arbeitest und danach wieder so arbeitest wie früher. Und ja, er kann dich versetzen oder dir neue Aufgaben geben, darf aber dein Gehalt nicht nach unten anpassen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, welche Angaben muß ein Genehmigungsschreiben an den Arbeitgeber, bei dem ich den EU beantragt habe enthalten? Ist solch ein Schreiben auch bei nur wöchentlich 2-3 Std. nötig ? Vielen Dank im voraus Petra L.
Hallo, es geht um Folgendes: Ich befinde mich bis Okt. 2014 noch in Elternzeit. Es war vorher klar, dass ich gerne vor Ablauf der Elternzeit wieder arbeite und auch nicht in mein Arbeitsverhältnis zurückgehe. Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche vor mir und will die Chancen unbedingt ergreifen! Leider muss mir ja mein jetziger Arbeitge ...
Guten Tag ich habe meinem Arbeitgeber zum 01.07.2014 meine Schwangerschaft mitgeteilt. Da ich eigentlich abends arbeite und man mir morgens keine Beschäftigung geben konnte, habe ich bis heute nicht mehr gearbeitet. Bis jetzt hab ich auch keinen neuen Dienstplan bekommen. Muss ich diese fehlenden Stunden (bisher nur Juli) irgendwann nacharbeiten? ...
Guten Abend, um mein Eltermgeld ein wenig aufzubessern, möchte ich evtl einen kleinen Minijob beginnen. Muss ich eine solche Beschäftigung meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Elternzeit (und natürlich jetzt auch noch) melden? Vielen Dank
Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mich während dem Mutterschutz vor und nach der Geburt beschäftigt. Ich habe das gemacht da ich berechtigte Angst um meinen Arbeitsplatz hatte. Wie hoch ist denn in so einem Fall die Strafe für den Arbeitgeber? Viele Grüße Wüstenrose
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 11.02.2025 meine Sohn zur Welt gebracht und beziehe bis Februar 2026 Elterngeld. Meine Elternzeit war ursprünglich bis Ende August geplant, da ich erst danach eine Betreuung für meinen Sohn habe. Nun bin ich jedoch unerwartet schwanger und erwarte mein zweites Kind voraussichtlich Ende September. Für die Z ...
Hallo Frau Bader, Im Moment ist eben Erkältungszeit und unser Kind ist schon seit Anfang Dezember immer mal wieder am kränkeln. Mal mehr mal weniger stark. Ich arbeite im Gesundheitssystem mit Terminen, und heute morgen ereignete sich die Situation, das mir mein Kind in der Gaderobe der KiTa sagte, das es ihm nicht gut gehen würde. Also habe ich ...
Guten Tag Frau Bader, Ich habe mir heute für meinen AG meine Schwangerschaftsbescheinigung geben lassen Da steht das Datum der Feststellung das heisst mein Arbeitgeber sieht wenn ich ihm das am Montag an meinem ersten Arbeitstag gebe das ich schon vor vertragsunterzeichnung schwanger war. Kann er mich kündigen oder den Vertrag zurück ziehen?
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit