Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich Stunden nachholen wenn mein Arbeitgeber mir keine Beschäftigung gibt?

Frage: Muss ich Stunden nachholen wenn mein Arbeitgeber mir keine Beschäftigung gibt?

Redrose

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Guten Tag ich habe meinem Arbeitgeber zum 01.07.2014 meine Schwangerschaft mitgeteilt. Da ich eigentlich abends arbeite und man mir morgens keine Beschäftigung geben konnte, habe ich bis heute nicht mehr gearbeitet. Bis jetzt hab ich auch keinen neuen Dienstplan bekommen. Muss ich diese fehlenden Stunden (bisher nur Juli) irgendwann nacharbeiten? Es handelt sich um eine Geringfügige Beschäftigung. Es sieht bisher auch nicht so aus als ob ich im August in den Dienstplan eingetragen werde bzw. wann ich überhaupt wieder eingetragen werde. Vielen Dank schon mal für eine Antwort.


CKEL0410

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Hallo hadt du denn dein Gehalt bekommen. Vielleicht hat er ein Beschäftigungsverbot von sich aus ausgesprochen?


Redrose

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Ja habe Gehalt bekommen. Es gibt kein Beschäftigungsverbot. Sie wissen einfach nicht was sie mir an Arbeit geben sollen. Das zieht sich jetzt schon in den zweiten Monat...


Sternenschnuppe

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Na, wenn Du Gehalt bekommen hast ist doch alles gut. Dann hast Du ein Beschäftigungsverbot vom AG.


Redrose

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Ein Beschäftigungsverbot wurde aber nicht ausgesprochen. Deswegen mache ich mir ja Sorgen.


Sternenschnuppe

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Er zählt aber Dein Gehalt weiter. Du kannst bei Deiner Krankenkasse anrufen, da bekommt er Dein Gehalt ja wieder und fragen ob wegen Dir die Umlage 2 beantragt wurde. Oder eben direkt beim Arbeitgeber, der kann es Dir am besten sagen. Am wichtigsten ist dass das Geld kommt und das tut es ja wie Du schreibst.


Redrose

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Normalerweise wird einem sowas ja mitgeteilt. Dass man keine Beschäftigung für einen Arbeitnehmer hat, ist -so viel ich weiß- kein Grund für ein Beschäftigungsverbot.


Sternenschnuppe

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Doch, genau dafür ist ein BV, wenn der AG Dich nicht so einteilen kann, dass es dem Mutterschutz nicht widerspricht. Ist z.B. bei Zahnarzthelferinnen auch so, die nicht mehr am Patientenstuhl arbeiten dürfen. Sind auch bezahlt freigestellt. Was hat er denn genau gesagt als ihr gesprochen habt ?


CKEL0410

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Genau wenn er keine andere Arbeit anbieten kann muss er ein bv aussprechen. Nachtarbeit z.b auch. Ich durfte z.b. nach 20 uhr auch nicht mehr arbeiten und wurde dann vorher eingeteilt. Geht das nicht, dann gibt es ein bv.


Redrose

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Erste Frage war ob ich kündigen möchte und dann wie und wann ich dann gerne arbeiten möchte. Man würde sich drum kümmern und bei mir melden. Feedback war bisher nur dass man noch nichts gefunden hat und "dran arbeitet".


Sternenschnuppe

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Dann hast Du ein BV vom AG, er hat Dich vorerst bezahlt freigestellt. Wenn der AG eine Tätigkeit findet die dem Mutterschutz nicht widerspricht darf er Dich da einsetzen.


Redrose

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Also muss ich die Stunden nicht nachholen... Dass das automatisch dann so ist wusste ich nicht.


Redrose

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Ok. Vielen Dank für die Antwort!


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