Pusteblume1611
Guten Abend, um mein Eltermgeld ein wenig aufzubessern, möchte ich evtl einen kleinen Minijob beginnen. Muss ich eine solche Beschäftigung meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Elternzeit (und natürlich jetzt auch noch) melden? Vielen Dank
Hallo, nicht melden - er muss gefragt werden und darf aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, welche Angaben muß ein Genehmigungsschreiben an den Arbeitgeber, bei dem ich den EU beantragt habe enthalten? Ist solch ein Schreiben auch bei nur wöchentlich 2-3 Std. nötig ? Vielen Dank im voraus Petra L.
Hallo, ich habe mal gehört das größere Unternehmen seiner Angestellten auf 400,-€ Basis während der Elterzeit zustimmen müssen. Ist das so? Und ab welcher Angestelltenzahl? Ich fange im November regulär wieder an, würde aber gern schon paar Monate vorher auf 400,-€ Basis einsteigen. Bevor ich zum Gespräch zu meinem Chef gehe, möchte ich gern wiss ...
Hallo, es geht um Folgendes: Ich befinde mich bis Okt. 2014 noch in Elternzeit. Es war vorher klar, dass ich gerne vor Ablauf der Elternzeit wieder arbeite und auch nicht in mein Arbeitsverhältnis zurückgehe. Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche vor mir und will die Chancen unbedingt ergreifen! Leider muss mir ja mein jetziger Arbeitge ...
Guten Tag ich habe meinem Arbeitgeber zum 01.07.2014 meine Schwangerschaft mitgeteilt. Da ich eigentlich abends arbeite und man mir morgens keine Beschäftigung geben konnte, habe ich bis heute nicht mehr gearbeitet. Bis jetzt hab ich auch keinen neuen Dienstplan bekommen. Muss ich diese fehlenden Stunden (bisher nur Juli) irgendwann nacharbeiten? ...
Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mich während dem Mutterschutz vor und nach der Geburt beschäftigt. Ich habe das gemacht da ich berechtigte Angst um meinen Arbeitsplatz hatte. Wie hoch ist denn in so einem Fall die Strafe für den Arbeitgeber? Viele Grüße Wüstenrose
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich noch bis Sommer 2026 in EZ. Da mein Hauptarbeitgeber keine geringfügige Beschäftigung während der EZ anbieten konnte habe ich in einer anderen Einrichtung als geringfügig Beschäftigte begonnen zu arbeiten. Ich arbeite mit Kindern bekomme also sicher wieder ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, we ...
Hallo Frau Bader, eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...
Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Funktionszulage einen Monat vor Mutterschutz gestrichen
- Vorzeitige Beendigung Elternzeit
- Körperverletzung in der KiTa
- Mindestbezugszeit Elterngeld
- Kinderzuschlag und Wohngeld
- Umgang von Vater und Sohn
- Mädchen Name zurück nehmen
- Nach Elterngeld
- Bemessungszeitraum Elterngeld 2. Kind Beamte
- Vater: Wechsel des Arbeitgebers zwischen zwei Elternzeitmonaten