MaNa1982
hallo, letztes jahr wurde per gericht beschlossen den umgang aller 2 Wochen von freitag nachmittag bis samstag abend festzulegen. kv stimmte diesem zu. dieses jahr war Verhandlung wegen unterhalt und per gericht wurde festgelegt das kv unterhalt zahlen muss. zahlt jedoch nicht zum vereinbarten festgelegten Termin. heute teilte er mir mit das er eine neue arbeit hat und fragte, ob man den umgang nicht von freitag/samstag auf samstag/sonntag verschieben kann da er nicht weiß ob er jedesmal frei bekommt wenn umgang ist. ich antwortete mit nein da ich dies ja auch arbeitstecnisch regeln muss und der sonntag zum "runter kommen" gedacht ist da das Kind verhaltensauffällig ist. kv reagierte gleich mit Anwalt und gericht und ich soll doch mal ans Kind denken da ich ihn jeden tag sehe und er ihn nur aller 2 Wochen wenn überhaupt. nun meine frage: muss ich mich auf den vorschlag des kv einlassen? es ist ja nicht mein Problem wenn er sich eine neue arbeit sucht die seinen gewohnten Arbeitszeiten entspricht,oder? außerdem habe ich den beschluss vom gericht an den ich mich, im Gegensatz zu ihm, halte. lg
Hallo, es gibt eine richterliche Entscheidung und die kann er nicht einfach ändern wie er lustig ist. Wenn er meint, das so nicht hinkriegen zu können, muss er wieder klagen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Er kann die Stelle ja ablehnen und weiter keinen Unterhalt zahlen wenn Dir das lieber ist ? Sorry. Aber da ist ein Vater der sein Kind sehen will und Du schmeisst ihm Steine in den Weg. Oder eher gesagt dem Kind. Oder es bleibt bei Freitag / Samstag und er lässt es fremdbetreuen, was dem Kind wohl noch mehr Probleme bereiten würde. Wenn Du es einrichten kannst, dann mache es. Oder findet einen Kompromiss. Im Wechsel Fr / Sa und Sa/ So Wenn er klagt wird er aufgrund der Arbeit sicherlich damit durchkommen.
EvaMaria1977
MÜSSEN tust Du nichts. Wenn der Kindesvater vor Gericht zieht, hat er gute Chancen auf einen Wechsel Samstag/Sonntag, weil er eine ordentliche Begründung (Arbeitsstelle, Unterhaltspflichtigkeit) vorweisen kann, im Gegensatz zu Dir. Krankheiten des Kindes müßtest Du per ärztliches Attest nachweisen. Befindlichkeiten zählen vor Gericht nicht.
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