Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

muss Ich schwanger zurück in meinen Job?

Frage: muss Ich schwanger zurück in meinen Job?

Luistade

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen 2 jährigen Sohn und befinde mich gerade in meiner 3 jährigen Elternzeit. Nun hätten wir sehr gerne noch ein Geschwisterchen für unser Kind und planen Kind nr. 2. ich möchte eigentlich nicht mehr zurück in meinen alten Job bzw zu meiner alten Firma, möchte aber natürlich so lange wie möglich die Vorteile der Elternzeit (Krankenversicherung etc.) nutzen. Nun könnte es passieren, dass die Geburt des 2. Kindes erst nach Ende meiner Elternzeit von Kind 1 liegt. Müsste ich in dieser Zeit dann wieder zurück in meinen Job? Kündigen könnte man mich ja wegen der Schwangerschaft nicht, richtig? Oder gäbe es die Möglichkeit einer Freistellung oder so etwas in der Art? Die Situation mit meinem Arbeitgeber gestaltet sich recht schwierig, die Auftragslage ist sehr schlecht und alle anderen Mütter, die wieder zurück wollten wurden direkt an ihrem ersten Tag gekündigt. Vielen Dank für Ihre Mühe und Hilfe und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halli, Wenn die drei Jahre ausgeschöpft sind, müssen Sie wieder zurück. Sie können sich, wenn der AG das mitmacht, freistellen lassen. Dann ist die Krankenkasdenfrage zu klären. Und ein Problem ist der Zeitpunkt der Beendigung. Beginn neuer Mutterschutz oder.. Zeitpunkt wäre gut. Sonst Bell.men Sie keinen Zuschuss zum MG. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn die 3jährige Elternzeit endet, dann wird dein Arbeitsverhältnis wieder aktiv und du musst zurück in den Job, und zwar bis zum Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes. Wenn es da Zeit zu überbrücken gibt, kann man das evtl mit Resturlaub aus der ersten Schwangerschaft überbrücken. Ansonsten eben das Arbeitsverhältnis beenden durch Kündigung, oder falls der Arbeitgeber einverstanden ist, unbezahlten Urlaub nehmen bis zur Mutterschutzfrist.


Mitglied inaktiv

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Neben Urlaub und Kündigung gibt es noch die Möglichkeit unbezahlte Freistellung. Bg


littlestarling82

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aber gut informieren, in unbezahlter Freistellung/Beurlaubung hat man keinen Versicherungsschutz, du musst dich dann selbst versichern, das ist schon teuer...


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