Tanis Welt
Sehr geehrte Frau Bader, mein Resturlaub ist vor 2 Tagen angefangen, ich bin jetzt wieder schwanger habe dies meinem AG mitgeteilt, muss ich tatsächlich den Resturlaub aufbrauchen bevor mein AG mir ein Bv aussprechen kann?
Hallo, grundsätzlich hat sich die Rechtsprechung geändert, beantragte Urlaub wird im Fall eines Beschäftigungsverbotes wieder gutgeschrieben.Etwas anderes gilt, wenn der Urlaub schon angetreten worden ist (BAG vom 9.8.2016). Liebe Grüße NB
Pamo
Du bekommst im BV das, was du ohne BV hättest: Ohne BV hättest du diesen Urlaub genommen und verbraucht, da er bereits beantragt und genehmigt ist. Also bleibt das auch im BV.
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