Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit frühzeitig beenden und Resturlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit frühzeitig beenden und Resturlaub

summer2911

Beitrag melden

Guten Abend Frau Bader, hätte jetzt auch mal eine Frage, habe schon einiges durchgelesen, aber nach Aussage unserer SS-Beratungsstelle bin ich verwirrt;) Folgender Fall liegt bei mir vor. Ich bin in Elternzeit (mitten im 2. Jahr), bin wieder schwanger, ET ist am 23.9.2014., EZ beantragt 2 Jahre, Elterngeld wurde auf 2 Jahre gesplittet. Lt. Beratungsstelle muss AG zustimmen, wenn ich EZ vorzeitig beende. Hier steht aber überall er hat kein Mitspracherecht, man muss es nur rechtzeitig machen... Das heisst also ich beende die EZ 1 Tag vor dem neuen Mutterschutz und bekomme dann Mutterschaftsgeld?? und das Elterngeld noch zusätzlich?? Wie ist es denn mit Resturlaub?? Durch BV habe ich noch vollen Urlaubsanspruch. Verfällt dieser oder wird er wieder über die EZ hinweg "mitgenommen"?? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort und schöne Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, da ist die Beratung auf dem neuesten Stand der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Den Urlaub können Sie noch nach der Elternzeit nehmen. Liebe Grüße, NB Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wird mitgenommen der Urlaub. Da Du nur die aufgesparte Rate bekommst beißt sich das nicht mit dem neuen Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Der AG kann nicht widersprechen wenn Du zugunsten des neuen Mutterschutzes die Elternzeit beendest.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe gerade Mutterschutz angefangen, 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (25.12.23). Es gab dieses Jahr keine Chance (aus "operativen Gründen"), meinen volle Urlaub zu nutzen, daher habe ich immer noch 20 Tage für 2023, die mir im Anspruch stehen. Da mein Kind im Dezember geboren wird, gibt es auch keine Möglichkeit innerha ...

Liebe Frau Bader, Minijob in Elternzeit bei gleichem Arbeitsplatz. Mein Resturlaub vor Elternzeit bleibt trotz Minijob in Elternzeit unberührt? Dieser folgenden Satz im Gehaltsnachweis: "Nicht genommener Urlaub verfällt, sofern keine rechtlichen Ausnahmeregelungen zugrunde liegen“ Ist meine Elternzeit eine rechtliche Regelung bzgl. Re ...

Hallo Frau Bader, seit September 2023 gehe ich Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Meine Elternzeit läuft noch bis Februar 2025. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin mitgeteilt, das ich meinen Resturlaub von vor der Elternzeit (aus meiner Vollzeit) bis Ende nächsten Jahres(Ende 2024) nehmen muss. Ist das Rechtens? Demnach habe ich ja Nacht ...

Hallo , Ich habe noch 20 Urlaubstage über ,und wollte fragen ,ob ich diese vor Beginn der Elternzeit oder auch schon während des Mutterschutzes auszahlen lassen kann ? Ich möchte danach nicht wieder dort anfangen zu arbeiten ,da ich mich nach der EZ beruflich weiterbilden möchte . Liebe Grüße

Sehr geehrte Frau Bader , am 21.05.2024 würde ich gerne nach einjähriger Elternzeit wieder 10 Stunden die Woche arbeiten gehen. An zwei Tagen die Woche. Vor der Geburt arbeitete ich 30 Stunden an insgesamt 5 Tagen in der Woche. Nun ist es so, das ich aufgrund von noch nicht genommenem Urlaub vor der Schwangerschaft und dem dann folgendem B ...

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße   

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte Dezember 2022 in einer Vollzeitanstellung als Krankenschwester im Krankenhaus. Ich wurde allerdings direkt schwanger und habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen. Ich habe also keinen einzigen Urlaubstag bisher in Anspruch genommen. Nun habe ich mich bei meiner Personalreferentin und me ...

Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...

Guten Tag, Frau Bader!  Ich habe folgende Frage an Sie. Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit. Werde aber meine Elternzeit für zwei Monate unterbrechen, da mein Mann Elternzeit für unseren Sohn nimmt. Nach den zwei Monaten werde ich wieder meine Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese enden dann endgültig im August 2025. Im Anschluss habe ich ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...