Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

MUSS ich Ausbildung nach Elterzeit wieder aufnehmen wenn Vertrag ausgelaufen ist

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: MUSS ich Ausbildung nach Elterzeit wieder aufnehmen wenn Vertrag ausgelaufen ist

lil-finn

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Guten Tag, ich brauche DRINGEND Hilfe, bin völlig verzweifelt :`( Ich habe folgendes Problem, direkt am Anfang der Schwangerschaft habe ich mich über die Elterzeit in einer Broschüre informiert, dort stand geschrieben das bei befristeten Arbeitsverhälnissen der Vertrag zum angegebenen Datum unabhängig von der Elterzeit beendet wird. Jetzt erfahre ich das es bei einer Ausbildung sonderregelungen gibt, wovon ich zufor nichts wusste. MEIN PROBLEM: In meinem Ausbildunsvertrag steht das meine Ausbildung am 31.09.2012 endet, meine Elterzeit begann am 10.04.2012 und endet am 09.04.2013, da ich nicht mehr vorhatte meine Ausbildung in den betrieb weiter zu führen und ich der Annahme war das ich zu dem Ausbildungsort nicht mehr zurück müsse bin ich umgezogen (60km entfernt vom Ausbildungsort) habe mir mit erfolg zum 01.08.2013 eine neue Lehrstelle beschafft, den Kindergartenplatz habe ich ebenfalls zum 01.08.2013 ( vorherige anmeldung nicht möglich), und habe bei den alten Arbeitgeber natürlich NICHT gekündigt da ich dachte das sich dieses durch die überschreitende Elterzeit von selbst beendet. für die Übergangszeit vom 10.04.2013-31.07.2013 habe ich mich bereits arbeitslos gemeldet. nun hab ich aber gehört und auch im Internet gelesen das sich die Ausbildungszeit um die genommene Elterzeit verlängern wird. Heist das der alte Arbeitgeber kann mich "zwingen" bei sich zu arbeiten obwohl ich weder einer verlängerung zugestimmt habe, dazu mittlerweile 60km enfernt wohne (ich habe kein kfz) und ich kein Kindegartenplatz für die Zeit habe?????????? ich BITTE um eine Antwort :(


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zwingen? Wie denn? Kündigen Sie sicherheitshalber, ich sehe den Vertrag bereits als beendet an. Liebe Grüße, NB


Junchen

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Kündigen :) Zwingen kann dich niemand. Hast dich doch gut um alles gekümmert, nur blöd das du danach arbeitslos bist, also in dieser " Übergangszeit". Mein Ausbildungsvertrag lief in der Schwangerschaft aus, da war ich schon im Beschäftigungsverbot und ob ich wieder komme hat auch keiner gefragt. Vertrag lief aus und gut. Glaub da muss man einen Antrag stellen damit sie verlängert wird. Also ich hätte das tun müssen.


lil-finn

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hallo :) Ich hab jetzt Gott sei Dank auch Klarheit :) also ich hätte die Ausbildung bei der Kammer verlängern müssen, was ich ja eben mit absicht nich getan habe ^^ mein lieber Herr Arbeitgeber bzw ehemaliger Arbeitgeber wird aber sicherlich der Meinung sein das ich wieder komme, da er mir für Januar ein Lohnzettel geschickt hat..... mit 0 euro Lohn drauf und das obwohl mein Vertrag mittlerweile ausgelaufen ist :D Aber die kommen eh nicht klar xD


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