Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich 3 Tage Krankheitsvertretung in einem fremden Betrieb meinem AG anzeige?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muss ich 3 Tage Krankheitsvertretung in einem fremden Betrieb meinem AG anzeige?

asmts

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Guten Tag, Frau Bader. Nach meinen 12 Monaten "bezahlter" Elternzeit habe ich von vornherein einen 13. Monat angehängt. Nun wurde ich von einem fremden Betrieb gebeten, dort in diesem 13. Monat für 3 Tage, ca. 20 Stunden, eine Krankheitsvertretung- ganz offiziell- zu übernehmen. Muss ich dieses meinem AG anzeigen? Darf er mir das verbieten? Gelten Sonderregelungen, da es nur 3 Tage sind? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen, ich wüsste sonst auch nicht, wen ich diesbezüglich fragen sollte. Vielen Dank im Voraus, asmts


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss gefragt werden u darf aus betrieblichen Gründen ablehnen Liebe Grüße NB


SumSum076

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Das BEEG regelt in § 15 Absatz 4: "Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers" Darin gibts keine Stunden"befreiung", also gilt das auch für 3 Tage. Und vor allem gilt das für Elternzeit - unabhängig davon, ob man Elterngeld bekommt! Gruß Sabine


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