Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung zum Ende des zweiten EZ-Monats für den Mann und Anzeige eines Umzugs

Frage: Kündigung zum Ende des zweiten EZ-Monats für den Mann und Anzeige eines Umzugs

Elisabeth2810

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Hallo Frau Bader, wir haben folgende Fragen: wir möchten mit unserem Baby in die Nähe unserer Familie ziehen und dafür muss mein Mann die Stelle wechseln. Ich bin derzeit in Elternzeit für 1,5 Jahre noch bis Ende Mai 2023. Mein Mann hat 2 Monate Elternzeit beantragt, aktuell befindet er sich in dem ersten der beiden Monate und der zweite ist vom 10.11. bis 09.12. genehmigt. Er hat nun auch eine sehr gut passende Stelle gefunden, jedoch möchte der neue Arbeitgeber unbedingt (u.U. wird er sonst nicht eingestellt), dass er spätestens Anfang Dezember dort anfängt zu arbeiten. Seine reguläre Kündigungsfrist würde vorsehen, dass er frühestmöglich bei Kündigung zu Ende Dezember am 01.01.23 an einer neuen Stelle arbeiten könnte. Wahrscheinlich wird sich der alte Arbeitgeber wegen der Weihnachtsfeiertage/Silvester nicht auf einen Aufhebungsvertrag einlassen zu Anfang Dezember. Nun habe ich gelesen, dass man ja mit einer 3-monatigen Frist zum Ende der Elternzeit kündigen kann. Gilt das auch in unserem Fall für meinen Mann, also wenn man nur 2x einen Monat Elternzeit nimmt? Denn in dem Falle könnte er ja jetzt (bzw. noch bis zum 08.09.) kündigen zum 09.12. und damit würde sich der neue Arbeitgeber wahrscheinlich zufrieden geben. Die zweite Frage: ich werde ja dann innerhalb der Elternzeit umziehen und dann zum Ende der Elternzeit kündigen (bzw. zu Ende Juni 2023, da ich noch sehr viel Resturlaub habe). Muss ich meinem Arbeitgeber einen solchen Umzug anzeigen? Oder ist es egal, wo ich meine Elternzeit verbringe, auch wenn diese ja zur "alten Stelle in der alten Stadt" gehört? Danke für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, er kann zum Ende der EZ kündigen. Dabei muss er aber die 2 Lebensmonate nehmen, um nicht alles zurückzahlen zu müssen. 2. Erst zum Ende der EZ Liebe Grüße NB


desireekk

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Ja, er kann zum Ende seiner elternzeit kübdigenzmit 3 Monaten Frist. Er sollte auf keinen Fall zum 1.12. die Elternzeit beenden da sonst die Rückzahlung des gesamten Elterngeldes droht. Du musst deinem Arbeitgeber derzeit gar nichts sagen,. Theoretisch musst du einfach am ersten Tag nach der Elternzeit bei ihm auf der Matte stehen. Und wenn du das nicht kannst, dann eben drei Monate vorher zum Ende der Elternzeit kündigen, so wie dein Mann eben auch. Alles Gute


Bone

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Dein Mann kann mit seiner vertraglichen Kündigungsfrist auch zum 30.11.22 kündigen. Da er EG bezieht, wäre er weiter versichert. Er sollte aber darauf achten, daß sein erster Arbeitstag beim neuen AG der 10.12.22 ist. Das geht auch.


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