JungeMamix3
Sehr geehrte Frau Bader, Der Sohn meines Partners, ist sehr oft krank, dadurch fallen auch oft Umgänge aus. Nun stellte sich uns die Frage, ob der ausgefallene Umgang nachgeholt werden ,,kann,,. Da die Kindesmutter dies aber freiwillig nicht anbietet und dem auch wahrscheinlich nicht zustimmen würde, wollten wir Fragen ob es hierzu eine Regelung gibt. Vielen dank im voraus. Liebe Grüße
Hallo, die Kindsmutter sieht das leider völlig falsch. Der Umgang dient dem Zweck, die Beziehung zwischen dem Pfad und den Sohn zu festigen. Wenn es ausfällt ist es im Sinne des Kindes, wenn es nachgeholt wird. Gesetzlich ist das nicht geregelt, ich würde mich aber an das Jugendamt wenden und klären, was mit den ausgefallenen Terminen ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nur wenn Nachholtermine dann gerichtlich festgelegt sind. Hatten das jahrelang durch, mit Ordnungsgeld etc. Kannst alles vergessen, Ordnungsgeld hat dann sogar das Jobcenter als Darlehn gegeben und 10€ im Monat verrechnet. Umgangsklage um sowas zu regeln wäre aber möglich.
la-floe
hi, wieso betreut dein Partner das Kind nicht auch, wenn es krank ist? Ob Mama oder Papa Tee kocht und Fieber misst ist doch egal. Dann muss auch nix nachgeholt werden. floe
JungeMamix3
Da die Kindesmutter, den Umgang dann absagt, sie gibt den Sohn nicht raus. Mein Partner bzw. Wir hätten kein Problem damit, ihm Tee zu kochen bzw. ihn auch zu betreuen wenn er krank ist. Liebe grüße
la-floe
dann ab zum Jugendamt. Es ist heutzutage gängige Meinung, dass Umgab auch im Krankheitsfalle (Transportfähigkeit und Wohnortnahe vorausgesetzt - 40°C Fieber und 300km Entfernung ist kaum machbar) Umgang stattfinden kann und sogar sollte. Wenn das JA nichts bringt ab zum Anwalt. floe
JungeMamix3
An das Jugendamt hat er sich bereits gewendet, diese melden sich bei ihm was einige Zeit dauern kann, durch Personalmangel... Wir wohnen knapp 60km entfernt von seinem Sohn. Sie meinte dieses mal, er wäre krank wahrscheinlich eine Mittelohrentzündung... Wobei er diese im August auch schon einmal hatte und da hat sie ihn trotzdem zu uns gelassen. Vielen dank für deinen Rat
Finale
Denkt doch auch an das Kind und nicht nur auf das Recht auf Umgang, wenn ich krank bin, will ich auch Zuhause in meinem Bett sein und nicht woanders hin. Wenn das Kind nur alle 2 Wochen beim Vater ist, ist das dort nicht das richtige Zuhause.
la-floe
So ein Quatsch. Das Kind hat zwar ein Alltagszuhause aber eben auch ein weiteres beim Papa. Mit Mittelohrentzündung kann ein Kind transportiert werden, es hat in diesem Fall ohnehin Schmerzmittel intus. Ich würde zusätzlich auf Attestierung der Krankheit und Bescheinigung der Transportunfähigkeit bestehen. floe
JungeMamix3
Hallo, das ist natürlich keine Frage, wenn es dem kleinen nicht gut geht drängen wir auch nicht darauf, dass er trotzdem kommen muss. Da es aber vom Arzt attestiert wurde, dass er Infektanfällig ist, ist es eben oft so das er krank ist und dadurch die Umgänge ausfallen, weshalb es uns interessiert, ob es eine Regelung gibt, dass in solchen Fällen det Umgang nachgeholt werden muss/kann. Er hat einen beidseitigen Paukenerguss und eine Entzündung.
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