Tobiana10
Guten Tag, muss meine Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen, oder kann ich auch erst ab dem 6. Lebensmonat in Elternzeit gehen, da mein Mann saisonbedingt zunächst die Betreuung übernehmen kann. Vielen Dank für die Möglichkeit, hier Fragen stellen zu dürfen!
Hallo, ja, das ist möglich. Jeder kann bis zu drei Jahren Elternzeit nehmen, auch parallel. Die 14 Monate Elterngeld können Sie untereinander so aufteilen, wie sie möchten, nur die Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
klar, das könnt ihr so machen. dann nimmt ER diese Monate Elterngeld und du ab dem 6. Monat. beachte aber, dass du nur bis 4 Monate nach Geburt Kündigungsschutz bei dir hast. ob das ein Problem sein könnte (Verhältnis zum AG gut?) kannst nur du wissen :-) . da es eher ungewöhnlich ist solltest du dem AG diesen Plan rechtzeitig mitteilen. arbeitest du dann vollzeit wie vorher?
Mitglied inaktiv
Klar kannst du das so machen. Das Elterngeld wird dir trotz der Zahlung des Mutterschaftsgeld auf die Monate mit Mutterschutz angerechnet. Dann hast du nur Kündigungsschutz bis 4 Monate nach Geburt... - würde ich auch bedenken Bedenke dann auch, dass Elterngeld nach Lebensmonaten gezahlt wird. Außerdem ist die Frist 7 Wochen vorher. Aber grundsätzlich könnt ihr die 14 Monate mit Elterngeld frei verteilen. Also Monat 1 und 2 du mit Basis Monat 3-5 dann dein Mann und dann du den Rest.
Tobiana10
Kleiner Nachtrag: tatsächlich meine ich, ob keiner von uns EZ in den ersten 6 Monaten nehmen kann, und ich dann in Monat 6 „starte“ (und ab dann 10 Monate, 12-Muschu). Mein Mann arbeitet im Ausland und ist nicht für deutsches EG berechtigt. Vg
Mitglied inaktiv
Ja kannst du, ihr verschenkt aber unter Umständen Elterngeld.
luvi
Hallo, Du schreibst irgendwo, dass dein Mann kein Elterngeld in Deutschland bekommt. Betreut er euer Kind hier in Deutschland. Wenn er hier auch lebt, müsste er doch auch zumindest den Mindestsatz an Elterngeld bekommen. Weiß das jemand? Als Ausländer könnte er mit einem Familienzusammenführungsvisum nach D kommen. Pass wegen einer möglichen Kündigung auf. Bis 4 Monate nach Geburt hast du Kündigungsschutz und 8 Wochen vor Elternzeit Beginn. LG luvi
Ani123
Ich gehe davon aus, dass das Kind in den Monaten 3-5 betreut ist, so dass du arbeiten gehen kannst. Arbeitest du VZ? Wenn du möchtest kannst du auf TZ in EZ reduzieren und bis zu 32 Std./Woche arbeiten und zum Teil EG beziehen. Im Hinblick darauf, dass der KV kein EG beziehen wird, kann TZ in EZ durchaus sinnvoll sein. In den Monaten 6-12 bist du dann zuhause und beziehst volles EG. Damit würdest du keine Monate verschenken. Natürlich kannst du in den Monaten 3-5 auch VZ arbeiten und in den Monaten 6-14 EG beziehen. Da du dann nur 11 Monate EG beziehst würdest du 1 Monat EG verschenken. Sollte der KV zwischenzeitlich in Deutschland gemeldet sein und bei euch wohnen kann er auch EG beziehen. Euch stehen zusammen 14 Monate EG zu, wobei mind. 2 Monate von jedem Elternteil genommen werden müssen, ausgenommen alleinerziehend. Sollte der KV weiter im Ausland gemeldet sein zählst du als alleinerziehend und kannst 14 Monate EG beziehen, allerdings nur die ersten 14 Monate lang. EZ stehen dir 3 Jahre zu.
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