Cabelli
Hallo Frau Bader, Ich habe im Sept. Mit meinem Ag abgesprochen, dass ich von 30 std. Auf eine 450€ stelle wechsel. Nun bin ich in der 9. Woche schwanger. Am 14.10. Habe ich den Mutterpass bekommen, und bin direkt zum Ag gefahren um es ihm mitzuteilen. Da sagte er mir noch, dass wir das jetzt nicht mehr machen können, da wir das nicht schriftlich haben. Da ich in dem Beruf allerdings nicht schwanger arbeiten kann, wollte er mir ein BV ausstellen. Hquze bekomme ich eine Niederschrift, die sich aif die mündliche Absprache bezieht. Damit habe ich gar nicht gerechnet. Ist denn das überhaupt so in Ordnung? Muss das nicht eine Vertragsänderung sein, in der ich auch unterschreibe? Ich möchte ihn nicht so davon kommen lassen, denn es sind in der vergangenheit schon einige Dinge vorgefallen über die ich immer hinweggesehen habe. So viel Dreistigkeit... Vielen Dank für die Antwort. Liebe Grüße
Hallo, ist doch so viel besser u mehr Zahlungen. Oder verstehe ich das falsch? Liebe Grüße NB
Lina_100
Was steht denn im Arbeitsvertrag (oder ggf. Tarifvertrag) - vermutlich, dass nur Schriftform wirksam ist. Ist das der Fall, ist eine etwaige mündliche Vereinbarung nicht wirksam, es gilt also der bisherige Vertrag. Ist Schriftform nicht erforderlich, wäre die getroffene Vereinbarung wirksam. LG
Sternenschnuppe
Du wolltest doch nur noch auf 450€ Basis arbeiten, wo ist das genaue Problem jetzt ?
Cabelli
Das problem ist, dass die Schwangerschaft nun da ist. Auf 450€ basis bekommt man kaum Unterstützung. Ansonsten kein problem, mich ärgert noch dazu das er sich auch nicht an die absprache hält...
Sternenschnuppe
Was genau steht denn in Deinem Vertrag zu mündlichen Absprachen ? Gibt es dafür Zeugen ? Hättest Du erst so gearbeitet und wärest dann schwanger geworden, dann wären es ja auch nur 450€. Ich verstehe worauf Du hinauswillst, aber das ist ja keine Dreistugkeit des AG. Wäre es andersrum und Du hättest von 450€ auf Teilzeit wechseln wollen, dann hättest Du jetzt auf die mündliche Absprache bestanden. Oder ? Wie Lina aber schon sagt, entscheidend ist was in Deinem Vertrag seht. Hat der AG Zeugen über diese Abmachung, so ist er jedoch eh auf der sicheren Seite.
Lina_100
Das ist so nicht ganz richtig, wenn für eine wirksame Vereinbarung Schriftform vorgesehen ist, dann ist eine mündliche Vereinbarung nicht wirksam (darauf würde sich der AG auch berufen). Ist mündlich ausreichend hoffe ich, dass die AP unabhängig von Zeugen nicht wahrheitswidrig bestreiten würde. LG
Sternenschnuppe
Darum meinte ich ja, sie soll in ihren Vertrag gucken ;-)
Lina_100
Wenn Schriftform vereinbart ist, wäre er aber selbst mit Zeugen nicht auf der sicheren Seite, da das dann irrelevant wäre. LG :)
KyraMarc
Bei 450,00 € Basis bist du doch nicht krankenversichert. Da ist doch ein 30 Std. Job festangestellt vorteilhafter, oder seh ich da was falsch? Lg
Mitglied inaktiv
Problem ist halt, viele meinen ein 450 € Job wäre klasse, dabei ist Teilzeit IMMER besser. Und sei es eben nur wegen Krankenversicherung, Rente, Mutterschaftsgeld, Sozialversicherung. Werde nie verstehen warum gerade so viele Frauen meinen sich in die Knechtschaft eines 450 € Jobs begeben zu müssen, wenn es auch langt einen Teilzeitjob zu machen bei dem man dann eben 10-15 Std die Woche macht - aber eben sozialtechnisch die paar Euro zahlt.
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