Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mündl. Vertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: mündl. Vertrag

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Hallo! Ich bräuchte mal ein wenig Rat. Es geht um meinen kleinen Bruder (24J). Er ist seit 2 Jahren geschieden, aus dieser Beziehung sind 2 Kinder. Beide haben sich (jedoch) mündlich augemacht, dass er nur die 300 statt 390 Euro monatl. bezahlen soll/braucht. Meinem kleinen Bruder geht es finanziell echt schlecht, da er sie auch noch finanzieren musste und er gerade erst das BH hinter sich gebracht hatte. Das 1. Kind ist passiert und wurde mit Freuden angenommen, dass 2. Kind wurde ihm leider untergejubelt (trotzdem wird es geliebt!!!), da sie nachdem der 1. Karenz aus war nicht mehr arbeiten wollte,.. o-ton. Er überweist den Betrag jeden Monat auf ihr Konto. Nun meine Frage: Kann sie den Rest also die 90 Euro (die er eigentl. jeden Monat zu wenig bezahlt) die letzten Jahre rückw. einfordern...... wenn er es nun schriftl. festhalten möchte, eben um sich für die Zukunft abzusichern? Da der "Vertrag" ja nur mündl. zw. den beiden ausgemacht wurde! Hoffentlich ist es nicht zu wirr geschrieben. Herzlichen Dank Pia


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