Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mitteilung der Krankenkasse

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Mitteilung der Krankenkasse

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Hallo, ich befinde mich in der Elternzeit, die noch ca. 4 Monate andauert. Danach beabsichtige ich, wieder in meiner alten Firma arbeiten zu gehen. Nun teilte mir meine Krankenkasse mít, das mein Arbeitgeber ihnen mitteitlte, das mein Arbeitsverhältnis zum 31.05.04 endete. Ich habe jedoch keine Kündigung erhalten und kann doch auch nicht in der Elternzeit gekündigt werden ? In der Firma meldet sich neimand mehr, das heißt ,das Büro ist nicht besetzt es geht niemand ans Telefon. Wie soll ich mich nun verhalten. Muß ich zum Arbeitsamt ? Kind kann ich unterbringen, wäre also vermittelbar. Besteht mein Erziehungsurlaub weiter oder muß ich mich sofort arbeitslos melden ? Kann ich mich auch erst nach dem Erziehungsurlaub beim Arbeitsamt melden ? Wäre sehr für eine Antwort dankbar. Heidi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, werden Sie schnellstmöglich tätig. Erfragen Sie beim zuständigen Amtsgericht, ob eine Insolvenz vorliegt. Ansonsten teilen Sie der KK schriftl. mit, dass keine Kü. vorliegt. Gruß, NB


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