Mitglied inaktiv
Hallo, in der Firma wo ich arbeite, gibt es 14 Beschäftigte (einschl. Chef). Arbeite jetzt mit nur einem Kind 40 Stunden pro Woche, möchte gern ein zweites Kind, würde gerne dann nur noch 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sollte mein Chef ablehnen, habe ich Anspruch?
Liebe Britta, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
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Hallo, ich habe bei Bekanntgabe der Elternzeit (Kind geb. 3.2022) meine Elternzeit bis Sep.24 mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich bei der Mitteilung der Elternzeit angekündigt, dass ich ab Oktober 23, wieder Teilzeit in Elternzeit kommen werde. Die Stunden kann ich aber erst bekannt geben, sobald ich den Betreuungsplatz habe. Vorher hatte ich Teilze ...