Denise 151188
Hallo Frau Bader. Ich hoffe wie ich das jetzt schreibe ist es für sie verständlich. Anfang 2014 habe ich von meiner Schwangerschaft erfahren. Ich war als Heilerziehungspflegerin in einem Wohnheim für psychisch kranke mit einer ganzen stelle angestellt. Durch meine Schwangerschaft und dem mutterschutzgesetzt haben sich leider viele minusstunden angesammelt. Da ich Sonntag, nach 20 Uhr und nachts nicht mehr arbeiten durfte. Nach einem Jahr elternzeit bin ich im Januar wieder angefangen zu arbeiten (in gleichen Betrieb) Jedoch nur mit einer halben stelle. Und dann der große Schreck, 83 überstanden für die ich natürlich nichts kann. Ich habe dann gleich mit meiner Chefin gesprochen. Sie sagte das wäre dann Pech. Ich hätte dann länger machen müssen, den dienstplan schreibe aber NICHT ich. Also soll ich sie jetzt nacharbeiten. Genau wie unser Betriebsrat. Meine Frage, ist es erlaubt? Lieben Gruß und danke für Ihre Antwort
Hallo, der AG darf weder Überstunden noch Minusstunden in BV bzw Mutterschutz berechnen. Liebe Grüße NB
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