Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, letztes Jahr war ich schwanger und berufstätig. Als ich im Juli erst meinen Resturlaub und dann im Anschluss in den Mutterschaft ging, kam meine Chefin an und sagte ich hätte noch ca 7 Minusstunden. Da ich als Schwangere keine Überstunden machen darf, hatte ich vorgeschlagen, diese Minusstunden mit einem Urlaubstag abzugelten. Doch das ging leider nicht. Als habe ich mündlich mein Okay gegeben, das sie mir bitte die 7 Stunden von meinem nächsten Gehalt abziehen sollen. 2-3Monate später bekam ich auch eine Rückrechung. Leider stand auf der Rückrechnung nicht, für was das Geld abgezogen wurde. Ich hatte aber gedacht, da wären die 7 Minusstunden dabei. Seit April diesen Jahres gehe ich wieder arbeiten. Seit Mitte letzter Woche haben wir ein neues System, in dem wir selber nachschauen können, wie unser Arbeitszeitkonto aus. Ob Plus/oder Minusstunden. Und da ist mir aufgefallen, dass ich die 7 Minusstunden vom letzten Jahr noch habe. Ich habe direkt in der Personalabteilung angerufen. Die meinten, den Betrag, den sie mir abgezogen haben, war, weil meine grosse Tochter im Juni krank war und ich die Tage zu Hause war. Das Gehalt bekam ich ja auch von der Krankenkasse. So weit war das okay. Das Geld für die Minusstunden hätten sie wohl vergessen mir vom Gehalt abzuziehen. Deswegen wäre das jetzt auf meinem Arbeitszeitkonto als Belastung sichtbar. Und nun zu meiner Frage: Ist das rechtens??? Dürfen die mir, die Minusstunden aus der Schwangerschaft nach dem Erziehungsurlaub belasten??? Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort. Gruss Tanja
Hallo, ja,wenn im Vertrag nichts anderes steht. Gruß, NB
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