Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Minijob während Elternzeit

Frage: Minijob während Elternzeit

Nan89

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Guten Tag Frau Bader, Ich frage Sie hier im Forum da ich einfach keine konkreten Antworten auf meine Fragen bekomme und der Elterngeldrechner im Internet (das erwähne ich schon einmal wegen &Co.) auch nicht präzise das vorzeigt was ich suche... 1.Ich habe einen Minijob angenommen (auf ein Jahr befristet) wo ich ca. 324€ bekomme. Wird da was gekürzt? 2. Den Arbeitsvertrag für den befristeten Minijob habe ich bereits unterschrieben kann ich da auch zurücktreten wenn er erst ab dem 01.09.2023 gilt? (schon Mal für alle die jetzt mit Arbeitgeberbescheinigung kommentieren, das weiß ich, nur habe ich das letzte mal 5 Monate auf meine erste Auszahlung bei der L-Bank warten müssen. Kein Witz!!! Da ging genug auf Rücklagen drauf, das es nicht jederzeit sein kann einen Zahlstopp hinzunehmen wenn man aber Hauptsächlich auf das Elterngeld angewiesen ist.) Ich bin mir sogar sicher das die ein oder andere mich völlig versteht da es bei den Rezessionen im Internet auch dafür spricht, das es fast jedem so geht wie mir. (Mit wenig Ausnahmen.) Ich arbeite sehr gerne und freue mich das es geklappt hat nur die L-Bank hat einen Zahlstopp eingeleitet, was mir sehr ungerecht erscheint da mir ja trotzdem ein ganzer Monat fehlen wird, quasi der August (Da Vertragsbeginn ab 01.09.2023) und ich womöglich wieder sehr lange auf die Auszahlung warten muss. Vielen Dank für Ihre Zeit die Sie sich für uns, hier im Forum nehmen und im voraus schon einmal für Ihre Mühe um meine Fragen zu beantworten. schönen Abend noch. Nan89


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, was ist denn der Status? wollen Sie EG? Ist das Kind geboren? Gibt es Geschwisterkinder? Liebe Grüße NB


Dojii

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Hast du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus? Wie hoch war dein Einkommen vor Geburt des Kindes? Wenn du Basis hast, wird der Minijob angerechnet, dann kannst du ungefähr damit rechnen, dass dir etwa 2/3 der 324 EUR pro Monat abgezogen werden. Hast du Plus kommt es darauf an, wie viel du vor Geburt des Kindes verdient hast. Von einem bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag kannst du nicht zurücktreten, auch wenn er effektiv erst im September beginnt. Du kannst ihn nur zu den im Vertrag genannten Daten fristgerecht kündigen.


Nan89

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Guten Morgen, danke für die Zeit die Sie, sich zum durchlesen genommen haben. Ich bekomme aktuell Elterngeld-Plus. Wie viel ich verdient habe möchte ich nicht detailliert erläutern (hier im Forum) aber ich habe besser, als der übliche durchschnitt verdient. Freundliche Grüße Nan89


Dojii

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Dann versuche ich es pauschal zu erläutern: Bei dem Bezug von Elterngeld Plus ergibt sich ein Freibetrag, der sich am Einkommen vor Geburt des Kindes orientiert. Dieser beträgt 50% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der 12 Monate. Der Freibetrag ist dabei bei max. 1.385 EUR netto gedeckelt. Sollte man diesen nicht übersteigen, käme es grundsätzlich nicht zu einer Anrechnung im Elterngeld Plus.


Nan89

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Danke :)


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