Elucia93
Liebe Frau Bader, ich bin noch bis November 2023 bei meinem alten Arbeitgeber in Elternzeit. Jetzt hätte ich allerdings die Möglichkeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit anzufangen. Ich würde das Angebot nun gerne annehmen, da ich wahrscheinlich nicht in meinen ursprünglichen Job zurückkehren kann auf Grund von zu unflexiblen Arbeitszeiten, zu weiter Entfernung,... Da jedoch meine Elternzeit noch bis November geht, würde ich mir die Hintertür doch gerne offenhalten, zu meinem alten Arbeitgeber zurückkehren zu können. Ich habe auch noch einen Minijob, den ich sehr gerne weiterhin ausüben möchte. Nun meine Fragen: Wäre es möglich, während der Elternzeit beim ursprünglichen Arbeitgeber, eine Teilzeitbeschäftigung bei einem neuen Arbeitgeber zu beginnen und zusätzlich einen Minijob auszuüben? Was wäre im Vorfeld beim ursprünglichen Arbeitgeber zu klären? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, ja, wenn der alte AG zustimmt. Liebe Grüße NB
Suomi
Dein aktueller AG muss der Teilzeitarbeit bei dem anderen AG zustimmen.
User-1736455377
Wie schon gesagt wurde, muss dein aktueller AG der TZ in EZ bei einem anderen AG zustimmen. Dh du solltest dit vorher überlegen, was du machst, wenn der AG dir sagt, er hätte gerade selber eine TZ-Stelle und du könntest super bei ihm arbeiten. Möglicherweise ist der potentielle neue AG näher an deinem Wohnort? Dann könntest du damit argumentieren.
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